Zephyrnet-Logo

Spicy IP Weekly Review (11. Dezember – 17. Dezember)

Datum:

[Dieser wöchentliche Rückblick wurde gemeinsam mit SpicyIP Intern verfasst Sidhi Pramodh Rayudu. Sidhi ist ein B.A.-Absolvent des letzten Jahres. LL.B (Hons) Student an der Hidayatullah National Law University, Raipur. Er interessiert sich für IP-Recht sowie Handels- und Strafverfahren.]

Bild mit SpicyIP-Logo und den Worten „Weekly Review“

Von verschiedenen Argumenten zu KI als Co-Autor einer Arbeit bis hin zur Art der im Ausland eingereichten Anmeldungen, für die Informationen eingereicht werden müssen, hatten wir diese Woche einige spannende Beiträge auf diesem Blog. Um diese zusammen mit einer Zusammenfassung der IP-Entwicklungen im Land und weltweit zu lesen, lesen Sie weiter unten.

Highlights der Woche

Von wem und wie werden unsere Patentprüfer rekrutiert? Vergessen Sie die jüngste Neubenachrichtigung der Prüfungen

Nach der Absage der vom QCI durchgeführten vorläufigen Prüfungen wurde die Einstellung von 553 Patentprüfern erneut mitgeteilt, diesmal mit Unterstützung der NTA. Aber warum kam es zu diesem Wechsel bei den Organisatoren und wie wurden die Prüfer zuvor rekrutiert? Lesen Sie diesen Beitrag von Praharsh und Swaraj, um mehr zu erfahren.

Das Oberste Gericht von Delhi kritisiert das Patentamt wegen Verzögerung bei der Verabschiedung des Beschlusses scharf

Bild von Freepik

DHC wirft dem Patentamt eine vierjährige Verzögerung bei der Erteilung einer Anordnung vor. Lesen Sie diesen Beitrag von SpicyIP-Praktikant Jyotpreet darüber, was dies für die Verzögerungen bei den Fristen für die Patenterteilung bedeutet.

Ankit Sahnis von der KI „mitverfasstes“ Kunstwerk wurde von den USA nicht registriert und ist weiterhin in Indien registriert

Kann KI Kunst (mit)autoren? Das US Copyright Office lehnt das Werk von „RAGHAV“ ab, obwohl dasselbe Werk in Indien weiterhin als Urheberrecht registriert ist. Lesen Sie diesen Beitrag von SpicyIP-Praktikantin Vedika, um mehr zu erfahren.

„KI-generiertes Werk“, „computergeneriert“ und „Werk“ im Urheberrecht: Ob KI-generiertes Werk ein „Werk“ ist?

Können KI-generierte Werke als „Werke“ angesehen werden, die urheberrechtlich geschützt werden können? Dr. Anson Jose führt hierzu eine ausführliche Diskussion auf der Grundlage vorhandener wissenschaftlicher Literatur durch.

Andere Beiträge

MHC interpretiert das Zusammenspiel von Abschnitt 39 mit Patentzusatzanmeldungen

Bild aus hier

Ist es notwendig, das Patentamt über im Ausland eingereichte Zusatzpatentanmeldungen auf dem Laufenden zu halten? Kürzlich hat der MHC seine Position hierzu klargestellt. Lesen Sie dazu Yogeshs Beitrag.

Das Oberste Gericht von Delhi erlässt eine einstweilige Verfügung gegen „dialmytrip“ im Fall MakeMyTrip India Private Limited gegen Dialmytrip Tech Private Limited

Mathews betont die Rolle der Verhaltenswissenschaft in Markenrechtsstreitigkeiten und argumentiert, dass die Begriffe „machen“ und „wählen“ unterschiedliche Emotionen hervorrufen und daher keine Verwirrung stiften.

Aufruf zur Einreichung von Beiträgen: NALSAR’s Indian Journal of Intellectual Property Law (IJIPL) Vol. 14 [Einreichungen bis 29. Februar 2024]

Das Indian Journal of Intellectual Property Law (IJIPL) von NALSAR lädt zur Einreichung von Beiträgen für seinen 14. Band ein. Der letzte Termin für die Einreichung von Beiträgen ist der 29. Februar 2024. Weitere Details und Richtlinien für die Einreichung finden Sie in diesem Beitrag.

Fallzusammenfassungen

Ajay Polymers vs. Vibhor Aggarwal, handelnd als Feenulax Hitech Amritsar am 7. Dezember 2023 (Oberster Gerichtshof von Delhi)

Der Kläger reichte eine Klage gegen den Beklagten mit dem Vorwurf einer Markenverletzung durch die Verwendung von „UNNATRAVINDRA“ für ähnliche Rohre und Pipelineprodukte ein. Der Kläger argumentierte, dass die Marke der Beklagten ihrer Marke „RAVINDRA“ täuschend ähnlich sei. Der Kläger hatte jedoch nicht offengelegt, dass er bereits zwei ähnliche Klagen in Hisar, Haryana, eingereicht hatte, um ähnliche Rechtsmittel zu erwirken. Das Gericht befand den Kläger für schuldig, wesentliche Tatsachen verschwiegen zu haben, und erlegte ihm eine Strafe in Höhe von INR 1 Lakh auf.

Calvin Klein Trademark Trust & Anr gegen M/S Guru Nanak International & Ors. am 8. Dezember 2023 (Oberster Gerichtshof von Delhi)

Bild aus hier

Der Kläger reichte eine Klage gegen den Beklagten wegen Markenverletzung und Verkauf gefälschter Produkte mit den Marken „Calvin Klein“ und „Tommy Hilfiger“ ein. Das Gericht hatte im Jahr 2020 eine einstweilige einstweilige Verfügung erlassen. Später legte der Kläger den Streit mit anderen Beklagten bei, mit Ausnahme des Beklagten Nr. 5, bei dem festgestellt wurde, dass er immer noch die beanstandeten Produkte herstellte. Das Gericht ernannte einen örtlichen Kommissar mit der Ausführung eines Auftrages in den Räumlichkeiten des Angeklagten Nr. 5 und auf der Grundlage des Berichts berechnete und verhängte er einen fiktiven Schadensersatz in Höhe von 10 Lakhs INR und verhängte Kosten in Höhe von 1 Lakhs INR.  

Emerson Process Management Power and Water Solutions Inc. vs. Controller Of Patents am 8. Dezember 2023 (Oberster Gerichtshof von Delhi)

Emersons Berufungen gemäß Abschnitt 117A des Patentgesetzes von 1970 richten sich gegen die Ablehnung von Patentanmeldungen (Nr. 1253/DEL/2006 und 4197/DEL/2015), die sich auf Computersoftware beziehen und auf früheren Richtlinien des Patentamts basieren. Die Ablehnung wurde mit dem Argument begründet, dass es der zugehörigen Hardware an Neuheit und Erfindungsreichtum mangele. Das Gericht erkannte an, dass das Erfordernis der Neuheit der zugehörigen Hardware in den neuesten CRI-Richtlinien weggelassen wurde und hob die angefochtenen Anordnungen daher auf. Das Gericht verwies außerdem beide Anträge auf erneute Prüfung zurück.

Dabur India Limited gegen Mi Lifestyle Marketing Global Pvt. Ltd. am 8. Dezember 2023 (Oberster Gerichtshof von Delhi)

Der Streit betraf die angebliche Ähnlichkeit zwischen den Handelsaufmachungen der Zahnpasta „DABUR RED“ der Klägerin und der Zahnpasta „ELEMENTS RED HERBAL“ der Beklagten. Die Beklagten schlugen eine neue Verpackung vor und machten geltend, dass diese die Marken des Klägers nicht verletze. Das Gericht beurteilte die Ähnlichkeit der vorgeschlagenen Bezeichnungen gemäß § 17 und § 29 Abs. 2 Buchst. b, wandte die Antidissektionsregel an und befand sie folglich für unterscheidbar.

M/S Loreal S.A gegen Ravi Gandhi & Anr am 7. Dezember 2023 (Oberster Gerichtshof von Delhi)

Bild aus hier

Der Berufungskläger focht die Änderung einer einstweiligen Verfügung an, die es den Beklagten erlaubte, das Wort „MABELLE“ in ihrem Firmennamen und in ihrer Geschäftskommunikation zu verwenden. Der Bezirksrichter stellte fest, dass der Bezirksrichter davon ausging, dass das Wort „MABELLE“ als Firmenname verwendet werden kann, stellte jedoch klar, dass gemäß Abschnitt 16 des Companies Act ein solcher pauschaler Schutz nicht zulässig ist. Das Gericht entschied außerdem, dass die Verwendung von „MABELLE“ in den Anwendungsbereich von Abschnitt 29 (6)(d) des Gesetzes fällt und hob daher den angefochtenen Beschluss auf.

Kd Gold And Diamonds Private gegen M/S.Khimji & Sons am 11. Dezember 2023 (Oberster Gerichtshof von Orissa)

Gegen die Anordnung des Bezirksrichters, dem Beklagten eine einstweilige Verfügung zu erlassen und ihm die Nutzung der Marken „Khimji Jewels“ und „Khimji“ zu untersagen, wurde Berufung eingelegt. Die Parteien sind Cousins ​​und hatten bereits 1999 vereinbart, dass sie das Wort „Khimji“ mit Hinzufügung oder Streichung von Wörtern für ihre jeweiligen Unternehmen verwenden können. Der Kläger-Beklagte begann daraus „Khimji“ / „Khimji & Sons“ zu verwenden und ließ diese als Marken eintragen. Andererseits begann der Beklagte-Beschwerdeführer, „M/S. Khimji Dayabhai Co., ohne jegliche Registrierung, und später im Jahr 2020 beantragten sie die Registrierung von „Khimji Jewels“. Das Gericht entschied, dass der Kläger-Beklagte der vorherige und kontinuierliche Benutzer der Marke „Khimji“ war und der Beklagte die Marke „Khimji Dayabhai Co.“ verwendet hat. und kann daher keine Rechte an dem Wort „Khimji“ unabhängig beanspruchen.  

Institute Of Directors gegen Worlddevcorp Technology and Business Solutions, 11. Dezember 2023 (Oberster Gerichtshof von Delhi)

Der Kläger hatte seine Gerätemarke mit den Worten „Institute of Directors Building Tomorrow’s Boards“ eintragen lassen und behauptete, dass die Verwendung der Worte „Director’s Institute“ in seinem Logo durch den Beklagten seiner Marke täuschend ähnlich sei. Der Beklagte betonte ein Eingeständnis des Klägers während des Markenrechtsstreits, dass es sich bei den Wörtern in der Marke um „allgemeine englische Wörter“ beschreibender Natur handele. Das Gericht hielt dies für ein gültiges Eingeständnis, das sich auf den ersten Blick nachteilig auf den Kläger auswirken würde, auch wenn es in der Gerichtsphase angefochten werden kann, und lehnte daher den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab.

Henry Harvin India Education Llp gegen Abhishek Sharma & Ors., 11. Dezember 2023 (Oberster Gerichtshof von Delhi)

Bild aus hier

Der Petent behauptete, dass die Befragten, die zuvor beim Petenten angestellt waren, ihre Benutzerdatenbanken als Geschäftsgeheimnisse nutzten und ihre Kursmodule urheberrechtlich geschützt seien. Der Kläger machte außerdem geltend, dass die Beklagte gegen das Wettbewerbsverbot ihres Arbeitsvertrags verstoßen habe, indem sie ein Konkurrenzunternehmen beauftragt habe, und auch ihre Kunden abgeworben habe. Das Gericht stellte fest, dass es notwendig ist, die Notwendigkeit der Gewährung einstweiliger Anordnungen mit den Grundsätzen für Wettbewerbsverbote in Einklang zu bringen. Daher erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung, die es der Beklagten untersagte, vertrauliche Informationen oder Kursmaterialien zu verwenden, die sie angeblich während ihrer Anstellung beim Kläger erhalten hatte, und die Kunden des Klägers zu Wettbewerbszwecken zu kontaktieren. Das Gericht räumte ein, dass die Wettbewerbsverbotsklauseln nach der Kündigung sorgfältig geprüft werden sollten, und entschied daher, dass die einstweilige Verfügung die berufliche Tätigkeit des Beklagten nicht verbieten wird, sondern darauf abzielt, die angeblichen Handlungen zu verhindern, die sich direkt auf die Urheberrechtsinformationen und Kundenbeziehungen des Klägers auswirken.

Google Llc gegen Makemytrip (India) Private  14. Dezember 2023 (Oberster Gerichtshof von Delhi)

Ein Einzelrichter des Gerichts hatte zuvor entschieden, dass die Verwendung der Marken „MakeMyTrip“ und „MMT“ des Beschwerdegegners als Schlüsselwörter durch Google in seinen Werbediensten eine Verletzung der Marke des Beschwerdegegners darstellen würde. Diese Entscheidung wird aufgehoben und die Entscheidung wiederholt Google LLC gegen DRS Logistics (P.) Ltd. und Ors.Das Gericht entschied, dass eine solche Verwendung weder eine Verletzung der Marke noch eine unlautere Ausnutzung der Marke des Beklagten darstellen würde.

Body Cupid Pvt Ltd gegen Ms Vbro Skincare Pvt & Ors., 13. Dezember 2023 (Delhi High Court)

Der Kläger war mit dem Verkauf von Körperpflegeprodukten unter der eingetragenen Marke „WOW“ beschäftigt und es wurde behauptet, dass der Beklagte ähnliche Produkte unter den Marken „VBRO“ und „WQVV“ mit identischer Handelsaufmachung, identischen Farbkombinationen usw. wie die Marke des Klägers verkaufte . Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Art und Weise der Darstellung der Marken des Beklagten derjenigen des Klägers täuschend ähnlich sei, und untersagte dem Beklagten durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung die Verwendung derselben. 

Ralson India Limited gegen Sham Lal M/S Ramesh Lal And Sons And am 8. Dezember 2023 (Delhi High Court)

Bild aus hier

Gegen den Beschluss des Markenregisters wurde Berufung eingelegt, mit der der Einspruch des Beschwerdeführers zurückgewiesen wurde. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen, da keine Beweise zur Stützung des Widerspruchs eingereicht wurden. Der Anmelder argumentierte jedoch, dass er die Gegendarstellung nicht an der Zustellungsadresse erhalten habe. Im Gegensatz dazu argumentierte die Beschwerdegegnerin, dass die Zustellung per E-Mail erfolgt sei, die in der betreffenden TM-M angegeben sei. Das Gericht interpretierte Abschnitt 145 und Regeln 17–19 dahingehend, dass die Zustellungsadresse eine gültige E-Mail-Adresse umfassen würde und eine Zustellung per E-Mail-Kommunikation als Zustellung gilt.    

Archian Foods Private Limited gegen Anchal Trading Company & Ors am 12. Dezember 2023 (Delhi High Court)

Das Gericht erteilte dem Kläger eine einstweilige Verfügung mit der Begründung, es gäbe Ähnlichkeiten zwischen der Handelsaufmachung „Lahori Zeera“ der Klägerin und der Handelsaufmachung „PNS Lahori Zeera“ der Beklagten. Das Gericht entschied, dass die Etiketten nahezu identisch seien und die FSSAI-Nr. Auch die Produkte der Beklagten seien gefälscht. Unter Berufung auf die Entscheidung in Dominos Ip Holder LLC & Anr. gegen Frau Dominick Pizza & Anr. Das Gericht entschied, dass die Gerichte im Falle von Lebensmitteln/Getränken wachsam sein müssen, und erließ daher die vorliegende Anordnung, mit der den Angeklagten ein Verbot erteilt wird.

Hugo Boss Trademark Management vs. Sandeep Arora firmiert als Arras the Boss am 8. Dezember 2023 (Delhi High Court)

 Der Kläger beantragte die Löschung der „Boss“-Urheberrechtseintragung des Beklagten mit der Begründung, es gäbe Ähnlichkeiten mit deren „Boss“-Marken. Obwohl das Markenregister sich zuvor geweigert hatte, der Marke „Boss“ des Beklagten eine Eintragung zu gewähren, erteilte es ihm ein „No-Objection-Zertifikat“ mit einer Suchbescheinigung, aus der hervorging, dass in den Aufzeichnungen des Markenregisters keine ähnliche Marke existierte. Auf dieser Grundlage konnte die Beklagte die beanstandete Urheberrechtseintragung erreichen. Bei der Erörterung des Zusammenspiels zwischen Marken- und Urheberrechtsschutz entschied das Gericht unter anderem, dass der Recherchebericht eindeutig fehlerhaft sei und gab dem Antrag statt, mit dem die Löschung der Registrierung des Beklagten beantragt wurde.

M/S Suman International & Anr. gegen Mahendra Gulwani & Anr. am 14. Dezember 2023 (Delhi High Court)

Gegen die Entscheidung des Handelsgerichts, mit der dem Beschwerdegegner eine einstweilige Verfügung erlassen wurde, wurde Berufung eingelegt und dem Beschwerdeführer untersagt, die Marke „Sweet Rose Lollipop“, seine Handelsaufmachung und die Rosenform für seine Produkte zu verwenden, da diese als täuschend ähnlich angesehen wurden auf die „Madhur Rose Pop Lollipops“-Marken und das Produkt des Befragten. Der Oberste Gerichtshof hob die angefochtene Entscheidung mit der Begründung auf, dass die konkurrierenden Wortmarken und die Handelsaufmachung nicht täuschend ähnlich seien. In Bezug auf die Formmarke entschied der Oberste Gerichtshof, dass die „Rosen“-Form für Süßwaren generisch sei und entschied daher, dass der Beschwerdeführerin die Verwendung dieser Marke nicht untersagt werden könne.

Berger Paints India Limited gegen Jsw Paints Private Limited am 12. Dezember 2023 (Oberster Gerichtshof von Kalkutta)

Bild aus hier

 Der Kläger beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung der Marke „Halo Silk“ durch die Beklagte mit der Begründung, diese sei den „Silk“-Marken täuschend ähnlich. Die Beklagte argumentierte, dass sie den Begriff „Seide“ als Beschreibung und nicht als Marke verwende. Das Gericht verglich die beiden Marken und kam zu dem Schluss, dass sie nicht täuschend ähnlich seien. Das Gericht stellte außerdem fest, dass der Begriff „Seide“ bei Emulsionsherstellern zur Bezeichnung ihrer Waren üblich sei und lehnte es daher ab, dem Kläger eine einstweilige Verfügung zu erteilen.

Inventphile Ventures Private Ltd gegen Brinerds Ventures Private Ltd. am 12. Dezember 2023 (Delhi High Court)

Die Klage wegen Markenrechtsverletzung wurde von einem Direktor des Klägers gegen einen anderen Direktor, ein anderes von dem anderen Direktor gegründetes Unternehmen, ehemalige Mitarbeiter und Investoren des Klägers eingereicht. Im vorliegenden Beschluss beschränkte das Gericht seine Entscheidung gegen den Vorstandskollegen und die von ihm gegründete Gesellschaft. Es wurde behauptet, dass die oben genannten Beklagten die Marke „Brine“ des Klägers für ähnliche Dienstleistungen nutzten. Der Beklagte behauptete, der Kläger sei nicht mit reinen Händen an das Gericht herangetreten, indem er ein NCLT-Verfahren zwischen den Parteien verschwiegen habe, und dass die Nutzung der Marke durch den Beklagten in den Bereich der zulässigen Nutzung falle. Das Gericht erteilte dem Kläger eine einstweilige Verfügung mit der Begründung, dass das NCLT-Verfahren nicht wesentlich sei und nach der vorliegenden Klage eingeleitet worden sei und dass der Beklagte seine Argumente bezüglich der zulässigen Nutzung nicht substantiiert habe.

Khaitan India Limited gegen Khaitar Industries Private Ltd. am 14. Dezember 2023 (Oberster Gerichtshof von Kalkutta)

Der Kläger beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung seiner Marke „Khaitar“ durch die Beklagte, die angeblich der Marke „Khaitan“ des Klägers täuschend ähnlich sei. Das Gericht verglich die beiden Marken und stellte fest, dass sie klanglich, visuell und strukturell ähnlich seien, und erließ eine einstweilige Verfügung zugunsten des Klägers. 

House Of Diagnostics Llp & Ors vs. House Of Pathology Labs Private Ltd. am 12. Dezember 2023 (Delhi High Court)

Bild aus hier

Das Oberste Gericht von Delhi untersagte dem Beklagten die Verwendung der Marke „House of Pathology“ und stellte fest, dass diese der Marke „House of Diagnostics“ des Klägers täuschend ähnlich sei. Das Gericht wies das Argument des Beklagten zurück, dass der Begriff „House of“ publici juris sei, und hielt ihn für willkürlich für diagnostische Dienstleistungen.

Dabur India Ltd. gegen Advertising Standards Council of India und Anr am 12. Dezember 2023 (Delhi High Court)

Gegen die Anordnung des Beschwerdegegners, mit der dem Beschwerdeführer die Veröffentlichung seiner Werbung untersagt wurde, wurde Berufung eingelegt, mit der Begründung, dass der Anspruch des Letzteren, seine Zahnpasta sei „weltweit Nr. 1 ayurvedische Zahnpasta“ ist irreführend. Das Gericht entschied, dass unlautere Werbung in der Werbung zulässig sei, solange die gemachten Behauptungen begründet seien. Das Gericht entschied außerdem, dass der Beklagte den vom Beschwerdeführer vor ihm eingereichten Beweisen zur Stützung seines oben genannten Anspruchs eine gewisse Glaubwürdigkeit hätte schenken müssen, und es dem Kläger somit gestatten müssen, für sein Produkt mit der Bezeichnung „weltweit führende ayurvedische Paste“ anstelle von „Nr.“ zu werben. 1 ayurvedische Paste“. 

Andere IP-Entwicklung

Internationale IP-Entwicklung

spot_img

Neueste Intelligenz

spot_img