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SpicyIP Wochenrückblick (25. März - 31. März)

Datum:

Bild mit SpicyIP-Logo und den Worten „Weekly Review“

Hier ist unsere Zusammenfassung der wichtigsten IP-Entwicklungen der letzten Woche, einschließlich Zusammenfassungen der Beiträge zu den DHC-Richtlinien zur Lösung von Problemen, die sich aus der TM-Registrierungswebsite, der DHC-Entscheidung zu nicht wörtlichen Patentverletzungen und der Regierung ergeben. des Rundschreibens von Goa zu 52(1)(za). Gibt es etwas, was wir verpassen? Schreiben Sie unten einen Kommentar, um uns Bescheid zu geben.

Highlights der Woche

Das Oberste Gericht von Delhi verhängt Schadensersatz in Höhe von INR 244 Crores gegen Lava im SEP-Streit zwischen Ericsson und Lava

In einer wichtigen SEP-Entwicklung in diesem Jahr hat DHC Lava in seinem neun Jahre alten SEP-Streit mit Ericsson Schadensersatz in Höhe von INR 244 Crores auferlegt. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren!

Ein Ende des Kampfes der IP Attorneys Association mit dem Portal des Markenregisters?

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In einem wichtigen Beschluss erließ der Oberste Gerichtshof von Delhi kürzlich einstweilige Anweisungen an das Markenregister, um die durch den Ausfall der Website des Registers verursachten Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten. SpicyIP-Praktikant Aarav Gupta schreibt über diese Entwicklung.

Nicht wörtlicher Verstoß: Klarheit oder Verwirrung?

Kürzlich hat der Oberste Gerichtshof von Delhi einen wichtigen Beschluss bezüglich nichtwörtlicher Patentverletzungen erlassen. Bei der Analyse der Entscheidung argumentiert SpicyIP-Praktikant Vishno, dass die Begründung des Gerichts, die Doktrin von Mark und Mark mit der Doktrin der Äquivalente zu kombinieren, mehr Verwirrung als Klarheit stifte.

Westward Look: Überwindung der Kluft zwischen der Rolle wissenschaftlicher Berater und Expertenbeweisen in IP-Rechtsstreitigkeiten

In einer interessanten Entwicklung erläuterte das englische Patentgericht den Unterschied zwischen wissenschaftlichen Beratern und Sachverständigengutachten. Malobika Sen erörtert die Feststellungen des Gerichts und untersucht die relevanten Bestimmungen und die Bedeutung von Sachverständigengutachten in Rechtsstreitigkeiten über geistiges Eigentum in Indien.

Andere Beiträge

Unheil, Manifestation und das Michelin-Markenzeichen!

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Unheil, Manifestation und die Michelin-Marke! Angesichts der jüngsten Kontroverse um die unbefugte Verwendung der begehrten Michelin-Plakette durch ein in Delhi ansässiges Restaurant erörtert Dr. Sunanda Bharti die damit verbundenen Markenprobleme.

Goa-Rundschreiben, Erlaubnis für Musik bei Hochzeiten, Sensibilisierung der Polizei: Gibt es etwas Neues? Ja

Das jüngste Rundschreiben der Regierung von Goa verleiht der Kontroverse um die unbefugte Verwendung von Tonaufnahmen bei Hochzeitszeremonien eine neue Wendung, indem es vorschlägt, dass die Polizei „Feldeinheiten“ einrichtet, um Beschwerden gegen Parteien zu bearbeiten, die Lizenzgebühren für diese Verwendung verlangen. In diesem kurzen Beitrag wirft Lokesh einen kurzen Blick auf das Rundschreiben.

Aufruf zur Einreichung von Beiträgen: NLU Jodhpur's Journal of Intellectual Property Studies Vol. VIII, Ausgabe II [Einreichen bis 20. Juni 2024]

Das Journal of Intellectual Property Studies (JIPS) der National Law University, Jodhpur lädt unveröffentlichte Originalmanuskripte zur Veröffentlichung für die kommende Ausgabe (Band VIII, Ausgabe II) ein. Der letzte Termin für Einreichungen ist der 20. Juni 2024.

Fallzusammenfassungen

Allied Blenders And Distillers Limited vs. Samvid Ventures Private Limited & Ors am 22. März 2024 (Delhi High Court)

Das Gericht ordnete eine einstweilige Verfügung zugunsten des Klägers an, die den Beklagten untersagte, die Marke „Western Choice“ oder eine ähnliche Marke wie die „Officer's Choice“-Marken des Klägers zu verwenden.

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Poly Medicure Limited vs. Assistant Controller of Patents and Design am 21. März 2024 (Oberster Gerichtshof von Delhi)

Unter Berufung auf ein früheres Patent versuchte der Beschwerdeführer, die vorliegende Patentanmeldung in ein Zusatzpatent umzuwandeln. Das Gericht erlaubte die Rücknahme der Berufung und gab dem Umwandlungsantrag statt. Das Patentamt wird unter Berücksichtigung früherer Entscheidungen eine neue Anhörung durchführen. 

Elegance Services Pvt Ltd vs. Registrar Of Trade Marks am 21. März 2024 (Delhi High Court) 

Die Beschwerdeführerin focht die Ablehnung ihrer Markenanmeldung gemäß Abschnitt 91 des Markengesetzes von 1999 an. Sie argumentiert, dass der Antrag auf Löschung kollidierender Waren aufgrund von Systemausfallzeiten nicht berücksichtigt wurde. Darüber hinaus wurden Diskrepanzen im Status der zitierten Marke und dem Besitz des Beschwerdeführers an derselben Marke in einer anderen Klasse hervorgehoben. Das Gericht ordnete unter Berücksichtigung dieser Eingaben eine erneute Prüfung an und wies die Berufung entsprechend ab.

Sulphur Mills Limited gegen Dharmaj Crop Guard Limited & Anr. am 18. März 2024 (Delhi High Court)

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Der Fall drehte sich um das Patent des Klägers bezüglich einer landwirtschaftlichen Zusammensetzung aus Schwefel und einem Dispergiermittel. Der Kläger beantragte einstweilige Verfügungen gegen die Beklagten wegen Patentverletzung. Das Patent befasste sich mit Problemen bestehender schwefelhaltiger Düngemittel, wie z. B. Auswaschung und langsamer Umwandlung in Sulfat. Die patentierte Zusammensetzung zielte darauf ab, diese Nachteile zu überwinden, indem sie eine Formulierung bereitstellte, die Schwefel sofort in seine Sulfatform umwandelt und ihn effektiv an den Boden abgibt. Die Beklagten bestritten die Gültigkeit des Patents mit der Begründung, dass die beanspruchte Zusammensetzung aus dem Stand der Technik offensichtlich sei. Der Vergleich zwischen der patentierten Erfindung und dem Stand der Technik ergab Überschneidungen bei Merkmalen und Prozessen. Letztendlich wies das Gericht alle Anträge auf einstweilige Verfügungen mit der Begründung ab, dass es den Beklagten gelungen sei, die Gültigkeit des Patents mit der Begründung der Offensichtlichkeit glaubhaft in Frage zu stellen. Daher konnte der Klägerin die von ihr beantragte einstweilige Verfügung nicht gewährt werden.

Eveready Industries India Limited gegen Ksc Industries & Ors am 21. März 2024 (Delhi High Court)

Der Kläger, Eveready Industries India Limited, beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung der Marke „EVERYDAY“ durch die Beklagten für elektrische Gasfeuerzeuge, die der Marke „EVEREADY“ des Klägers täuschend ähnlich ist. Nach Prüfung der Einwände und Vergleich der Marken kam das Gericht zu dem Schluss, dass Anscheinsbeweise für eine unehrliche Adoption durch die Beklagten vorliegen. Infolgedessen erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung, die den Beklagten den Handel mit Waren unter der angegriffenen Marke untersagte, und betonte dabei den potenziellen irreparablen Schaden für den Kläger und die Abwägung der Zweckmäßigkeit. Die Angeklagten wurden angewiesen, die Verfahrensanforderungen einzuhalten, und der Fall wurde für eine weitere Anhörung am 20. August 2024 angesetzt.

Impresario Entertainment & Hospitality Pvt. Ltd. gegen M/S. Social Chai durch seinen Inhaber am 22. März 2024 (Delhi High Court)

Der Kläger reichte eine Klage ein, um die Beklagte davon abzuhalten, ihre eingetragene Marke „SOCIAL“ zu verletzen. Der Verletzungsanspruch ergibt sich aus der Verwendung von „SOCIAL CHAI“ durch die Beklagte. Das Gericht fand bei der Prüfung Anscheinsbeweise, die auf eine täuschende Ähnlichkeit zwischen der Marke des Klägers und den Marken der Beklagten schließen ließen. Infolgedessen wurde eine einstweilige Verfügung erlassen, die der Beklagten die Nutzung der beanstandeten Marken untersagte. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einhaltung verfahrensrechtlicher Anforderungen an und setzte den Fall zur weiteren Verhandlung an. 

Viacom 18 Media Private Limited gegen John Doe & Ors am 22. März 2024 (Delhi High Court)

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Der Gerichtsbeschluss betrifft die unbefugte Verbreitung von Inhalten im Zusammenhang mit der Indian Premier League (IPL). Viacom 18 Media Private Limited, die Klägerin, besitzt Medienrechte für verschiedene Sportveranstaltungen, darunter das IPL, und hat mit dem Board of Control for Cricket in India (BCCI) Vereinbarungen über exklusive digitale Medienrechte getroffen. Zu den in dem Fall genannten Angeklagten zählen betrügerische Websites, die illegale und raubkopierte Inhalte hosten. Der Kläger beantragte dringend Rechtsbehelfe, um die unbefugte Verbreitung von IPL-Spielen zu verhindern, und verwies auf frühere Verstöße und die Wahrscheinlichkeit weiterer illegaler Aktivitäten während der IPL-Veranstaltungen. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung „Dynamic +“, um künftige Verstöße zu verhindern und die Einhaltung der Verfahrensregeln für die Einreichung von Dokumenten und die Zustellung von Bescheiden sicherzustellen.

Baxter International Inc gegen John Doe & Ors am 22. März 2024 (Delhi High Court)

Baxter International INC behauptete, dass die Beklagte Nr. 1 sich an betrügerischen Aktivitäten beteiligt, indem sie fälschlicherweise mit der Marke „BAXTER“ des Klägers in Verbindung gebracht und diese in einem Online-Investitionsprogramm verwendet habe, was zu finanziellen Verlusten für die Öffentlichkeit geführt habe. Baxter machte geltend, dass die Beklagte Nr. 1 unter dem beanstandeten Domainnamen „www.baxvip.com“ tätig sei und Investitionspläne unter Verwendung der Marke der Klägerin ohne Genehmigung bewirb. Das Gericht erließ eine einstweilige einstweilige Verfügung gegen den Beklagten Nr. 1 und untersagte ihm, die Marken des Klägers zu verwenden oder die Filmwerke des Klägers als seine eigenen zu kommunizieren. Darüber hinaus wurden anderen Beklagten, darunter YouTube, Telegram, WhatsApp und dem Domain-Registrar, Anweisungen erteilt, die rechtsverletzenden Inhalte zu sperren/löschen/zu entfernen und Informationen über die mit den rechtsverletzenden Aktivitäten verbundenen Kontoinhaber bereitzustellen. 

Ceat Limited gegen den Registrar of Trade Marks am 20. März 2024 (Delhi High Court)

Der Beschwerdeführer legte gemäß Abschnitt 91 des Trade Marks Act von 1999 Berufung gegen den vom Registrar of Trade Marks erlassenen Beschluss vom 30. August 2019 ein, mit dem die Markenanmeldung Nr. 3324395 für die Marke „FARMAX“ in Klasse 12 abgelehnt wurde Der Antrag des Beschwerdeführers betraf verschiedene Automobilprodukte und wurde ursprünglich von CEAT Specialty Tires Ltd. eingereicht, die später mit dem Beschwerdeführer fusionierte. Die Beschwerde wurde auf die Ähnlichkeit der Marken und die verspätete Einreichung der Beschwerde gestützt. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass die zitierten Marken strukturell, optisch und klanglich unterschiedlich seien und für unterschiedliche Waren stünden. Das Gericht hielt jedoch die Verzögerung bei der Einlegung der Berufung für ungerechtfertigt und die vom Beschwerdeführer vorgelegte Begründung für unzureichend. In der Sache entschied das Gericht, dass die zitierten Marken „FORMAX“ und „FARMOX“ der Marke „FARMAX“ des Beschwerdeführers ähnlich seien und für ähnliche Waren eingetragen seien, was zu einer Verwechslungsgefahr führe. Das Gericht wies die Berufung mit der Begründung ab, dass die Marke des Beschwerdeführers aufgrund der im Register vorhandenen Marken nicht eingetragen werden könne.

Glaxo Group Limited gegen Modi Life Care Industries Limited am 5. März 2024 (Delhi High Court)

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Glaxo Group Limited reichte eine Klage gegen den Beklagten wegen der Verwendung der Marken „BETSONE“, „BETASON“ und „BETASONE“ für pharmazeutische Präparate in einem silberfarbenen Aluminiumstreifen ein. Der Kläger machte geltend, dass die Beklagte weiterhin unter diesen Marken tätig sei, obwohl sie über deren Eigentumsrechte informiert worden sei. Der Kläger beauftragte ein Untersuchungsunternehmen mit der Bestätigung, dass das Verhalten der Beklagten deren Absicht zeige, von der Marktposition des Klägers zu profitieren, und dass es sich somit um eine Verletzung und Verfälschung der eingetragenen Marke und der betreffenden Verpackung des Klägers handele. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung zugunsten des Klägers.

AO Smith Corporation und Anr. gegen Star Smith Export Pvt. Ltd. am 22. März 2024 (Delhi High Court)

Die Kläger AO Smith Corporation und AO Smith India Water Products Pvt. haben eine Klage eingereicht. Ltd., gegen Beklagte wegen Nutzung der Marken „STAR Smith“, „STARSMITH“ und „BLUE DIAMOND“. Die Kläger behaupten, die Marken „AO SMITH“/ seit 1874 und „BLUE DIAMOND“ für Geysire, Warmwasserbereiter, Reinigungssysteme, Kessel und zugehörige Geräte verwendet zu haben. Das Gericht verglich die Marken und stellte fest, dass die beiden täuschend ähnlich seien, wodurch die zuvor erlassene einstweilige Verfügung rechtskräftig wurde und den Beklagten damit untersagt wurde, die Marken „STAR SMITH“/„STARSMITH“ und „BLUE DIAMOND“ oder andere Marken zu verwenden Markierung, die ihren Markierungen täuschend ähnlich ist.

Pidilite Industries Ltd. gegen Sanjay Jain & Anr am 22. März 2024 (Delhi High Court)

Der Petent reichte einen Berichtigungsantrag auf Löschung der Marke „POMA-EX KIWKHEAL“ ein, der dem Beklagten 2014 nach einem Antrag im Jahr 2011 gewährt wurde. Die Produkte des Petenten werden unter bekannten indischen Marken wie FEVIKWIK verkauft. Das Gericht entschied, dass das gesetzliche Recht des Klägers an seiner eingetragenen Marke „FEVIKWIK“ kein ausschließliches Recht an einem Teil der Marke an „KWIK“ gewährt, da es sich um eine vom Markenregister auferlegte Beschränkung handelt.

Verizon Trademark Services Llc & Ors. gegen Lathiya Hanshaben Arvindbhai & Anr. am 29. Februar 2024 (Delhi High Court)

Die Kläger, die VERIZON-Marken seit 2000 nutzen, waren verärgert über die unredliche Verwendung der Marke „VRIZON“ durch die Beklagten für Haushalts- und Küchenartikel. Das Gericht entschied, dass die Kläger nachgewiesen haben, dass ihr Fall alle Verletzungskriterien erfüllt, und stellte fest, dass die Verwendung der Marke „VRIZON“ durch den Beklagten ein Versuch sei, aus ihrer etablierten Marke Kapital zu schlagen. Sie haben festgestellt, dass die Marke „VRIZON“ der Beklagten ihren Marken ähnlich ist und dass ihre Verwendung der Marke im Handel, insbesondere für Haushalts- und Küchenartikel, die Anforderung „Benutzung der Marke“ erfüllt. Folglich entschied das Gericht zugunsten des Klägers und untersagte dem Beklagten die Nutzung der beanstandeten Marke.

Sun Pharma Laboratories Limited gegen Narender Kumar & Ors am 21. März 2024 (Delhi High Court)

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Der Kläger reichte eine Klage ein, mit der er eine einstweilige Verfügung erwirken wollte, um den Beklagten die Herstellung, den Verkauf, die Werbung und den Handel mit pharmazeutischen Präparaten unter der Marke „CAFTADAY“ der Beklagten oder einer anderen Marke, die der Marke „CAFTA“ der Klägerin täuschend ähnlich ist, zu untersagen. Zuvor wurde eine einstweilige Verfügung erlassen. Anschließend argumentierte der Beklagte, dass ein Verbot der Verwendung des Wortes „CAFTA“ dazu führen würde, dass der Kläger das Salz „ALCAFTADINE“ monopolisiert. Dieses Argument wurde jedoch zurückgewiesen. Das Gericht stellte außerdem fest, dass das Produkt der Beklagten etwas günstiger ist als das des Klägers, was ein Verlust- und Schadensrisiko birgt. Folglich untersagte das Gericht den Beklagten die Nutzung der beanstandeten Marken.

Bayer Pharm Aktiengesellschaft gegen den Controller General of Patents am 13. März 2024 (Delhi High Court)

Die Patentanmeldung des Beschwerdeführers wurde gemäß Abschnitt 15 des Patentgesetzes von 1970 abgelehnt, da die Ansprüche die Kriterien gemäß Abschnitt 3(e) und 3(i) des Gesetzes nicht erfüllten. Das Gericht akzeptierte die Berufung des Beschwerdeführers und entschied, dass in der Anhörungsmitteilung keine Einwände gemäß Abschnitt 3(e) berücksichtigt wurden, was einen Verstoß gegen die Grundsätze der natürlichen Gerechtigkeit darstelle. Das Gericht stellte fest, dass Abschnitt 3(i) des Gesetzes, der sich auf Behandlungsmethoden bezieht, auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar ist.

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