• Die Ankündigung erfolgt im Anschluss an die Börse und die Anklage gegen zwei ihrer Gründer durch das DOJ.
  • Laut Lyus Beitrag würden die Airdrop-Regeln in drei Tagen bekannt gegeben.

In einer am 27. März im Blog der Börse veröffentlichten Erklärung gab Johnny Lyu, CEO der Kryptobörse KuCoin, bekannt, dass die Börse einen Airdrop von Bitcoin und seinem nativen KuCoin (KCS)-Token im Wert von 10 Millionen US-Dollar halten werde. Die Ankündigung erfolgte zwei Tage, nachdem die Börse und zwei ihrer Gründer vom US-Justizministerium angeklagt wurden (DOJ).

Laut Lyu ähnelt der Airdrop einer Börse, die ihren Anlegern Geld zurückzahlt, die während des Confido-Teppichabzugs Geld verloren haben. Darüber hinaus würden laut Lyus Beitrag die Airdrop-Regeln in drei Tagen bekannt gegeben. Möglicherweise ist das hohe Volumen, das von Verbrauchern verursacht wurde, die der Börse skeptisch gegenüberstanden, für die aktuellen Verzögerungen bei den Abhebungen verantwortlich. Daher ist der Airdrop eine Möglichkeit, den Menschen zu danken, die in schwierigen Zeiten an der Börse festgehalten haben.

Es ist bemerkenswert, dass der Luftabwurf seitdem zu diesem Zeitpunkt stattfand KuCoin war erst am Tag zuvor Ziel zahlreicher rechtlicher Aktivitäten. Den beiden Gründern wurde vorgeworfen, kein Anti-Geldwäsche-Programm zu haben und ein nicht registriertes Geldtransferunternehmen zu betreiben, was gegen das Gesetz verstößt Bankgeheimnisgesetz. Die Anklage wurde vom Justizministerium veröffentlicht.

Zur gleichen Zeit, das CFTC leitete eine Zivilklage gegen die Börse wegen angeblicher Verstöße gegen die CFTC-Regeln und den Commodity Exchange Act ein. Nach der Einreichung der Anschuldigungen und einem Rückgang des KCS um 12 % innerhalb von 24 Stunden reagierte KuCoin schnell, um den Benutzern zu versichern, dass ihre Investitionen sicher waren. Mit Abwürfen aus der Luft sind Gefahren verbunden, und behördliche Maßnahmen gehören dazu. 

Hervorgehobene Krypto-Neuigkeiten heute:

OKX von API-Fehlfunktion betroffen, Benutzer melden schwankende Guthaben