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Ranpak und Bardehle siegreich im Streit um das Papierpolstersystem

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Der US-amerikanische Hersteller Ranpak verklagte Storopack Ende 2014 wegen Patentverletzung am Bezirksgericht Mannheim (Fall-ID: 7 O 210/14) wegen Papierpolstersystemen, die in Verpackungen verwendet werden. Ein Jahr später entschied das Gericht, dass Storopack das Patent mit einigen seiner Umpackmaschinen verletzt habe. Das Patent war jedoch bereits Mitte des Jahres abgelaufen.

Somit erhielt Ranpak keine Unterlassungsklage, sondern nur Schadensersatz. Storopack musste seine Konten vom 30. Dezember 2004 offenlegen.

Schutz der Papierpolstertechnologie

EP 07 76 760 B2 schützte eine Maschine, die Polster unterschiedlicher Länge aus Papier bildet. Das Patent schützte insbesondere die Sensortechnologie, die die Reihenfolge der aus der Maschine austretenden Dämpfungspads steuert.

Tilmann Müller-Stoy, Bardehle Pagenberg, Patentstreit München

Tilman Müller-Stoy

Beide Parteien legten gegen die Vertragsverletzungsentscheidung beim Obersten Landgericht Karlsruhe Berufung ein (Fall ID: 6 U 9/16). Das Gericht setzte das Vertragsverletzungsverfahren aus, bis eine endgültige Entscheidung über die Gültigkeit des Patents getroffen wurde.

Das Bundespatentgericht hat das Patent in erster Instanz widerrufen (Fall ID: 3 Ni 12/16 (EP)). Der Bundesgerichtshof hat das Patent jedoch im Mai 2019 vollständig bestätigt (Fall ID: X ZR 26/17).

Nachfolgende einstweilige Verfügung

Im Streit um die Papierpolstertechnologie hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die erstinstanzliche Entscheidung in Bezug auf Verstöße und Schadensersatz bestätigt.

Darüber hinaus befahl das Oberlandesgericht Storopack, die Sensoren zum Erkennen des Entfernens von Papierpolstern am Ausgang seiner Maschinen zu entfernen. Betroffen sind alle Maschinen, die Storopack von 2011 bis Mitte 2015 verkauft oder geliefert hat.

Ranpak kündigte an, den Schaden geltend zu machen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat keine Berufung beim Bundesgerichtshof zugelassen.

Die gemischte Firma Bardehle Pagenberg vertritt Ranpak seit über 25 Jahren. Die Beziehung begann über Bernhard Geissler, einen der Gründungspartner von Bardehle, und wurde von Peter Hess gefördert. Bardehle vertritt Ranpak in all seinen europäischen IP-Arbeiten, Rechtsstreitigkeiten, Beratungen und bei einigen Patentanmeldungen.

Mirko Weinert

Mirko Weinert

Zuletzt vertrat die Firma das Unternehmen in einem Streit gegen den in Bielefeld ansässigen Konkurrenten Sprick. Der Fall betraf einen Entwurf für perforiertes Papier für eine sogenannte Stauumwandlungsmaschine.

Storopack arbeitet seit der Gründung des Unternehmens mit Reimann Osterrieth Köhler Haft, jetzt Hoyng ROKH Monegier, zusammen.

Für Ranpak
Bardehle Pagenberg (München): Tilman Müller-Stoy (Leitung), Joachim Mader (Patentanwalt, beide Partner), Michael Kobler, Alexander Wunsch (Patentanwalt), Sebastian Horlemann

Für Storopack Hans Reichenecker
Hoyng ROKH Monegier (Düsseldorf): Mirko Weinert (Leitung, Partner), Beatrix Metelski, Thorsten Gspandl
Dreiss (Stuttgart): Alexander Bulling (Leitung), Thomas Knapp (beide Patentanwälte)

Oberlandesgericht Karlsruhe (6. Senat)
Stefan Singer (stellvertretender Vorsitzender), Christoph Lehmeyer, Dirk Böttcher

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Quelle: https://www.juve-patent.com/news-and-stories/cases/ranpak-and-bardehle-victorious-in-paper-cushioning-system-dispute/

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