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Probleme bei der korrekten Kennzeichnung und dem Versand von Ladung „lebender Tiere“ und Besonderheiten der Arbeit mit dieser Ladung

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Von Natalia Spitsyna, Spezialistin für internationale Tiertransporte.

Unter allen Frachtgütern, die auf dem Luftweg transportiert werden, gibt es eine besondere Kategorie von Frachtgütern, die bei der Registrierung viele Fragen aufwirft und auch Fluggesellschaften und ihre Mitarbeiter in einen Schockzustand versetzt. Bei dieser Sonderfrachtkategorie handelt es sich um „lebende Tiere“.

„Lebende Tiere“ werden häufig zu wissenschaftlichen Zwecken transportiert, ebenso wie persönliche Tiere von Menschen, die fliegen und aus dem einen oder anderen Grund ihre Lieblingskatze oder ihren Lieblingshund mitnehmen. Es handelt sich auch um Tiere, die zwischen Laboratorien ausgetauscht werden, die an verschiedenen Experimenten teilnehmen. Alle diese Tiere gehören zur Kategorie der Sonderfracht und erfordern besondere Vorschriften für das Be-, Transportieren und Entladen auf Flughäfen, außerdem benötigen alle am Umgang mit dieser Fracht Beteiligten bestimmte Kenntnisse für den Transport dieser Fracht.

Das Besondere an diesen Ladungsarten ist die Tatsache, dass es sich um Lebewesen und unsere „Schwiegerbrüder“ handelt. Wenn es zu einer Notsituation kommt, wenn die Fracht an einen anderen Punkt transportiert wird, sollte berücksichtigt werden, dass diese Frachtkategorie leiden kann, wenn das Flugzeug nicht angemessen beachtet, eingestellt, gepflegt und beheizt wird. Vereinfacht ausgedrückt kann unser Lieblingstier sterben.

Lassen Sie uns auf einige Punkte eingehen, die bei der Arbeit mit Ladungen der Kategorie „lebende Tiere“ eine gewisse Komplexität verursachen.

Die Vorbereitungsphase beginnt, wenn alle Planungen abgeschlossen sind und die Sendung versandbereit ist.

Zum Zeitpunkt der Annahme haben sowohl der Versender als auch die Fluggesellschaft ihre Arbeit erledigt. Nun gilt es zu prüfen, ob alles richtig gemacht wurde. Der Einsatz einer „Abnahme-Checkliste“ ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß erledigt und erledigt wurde. Einige Fluggesellschaften haben ihre eigene „Checkliste“, IATA LAR stellt ein Beispiel ihrer „Checkliste“ zur Verfügung und CITES stellt auch eine „Checkliste“ für gelistete Tiere in verschiedenen CITES-Publikationen bereit. Es ist zwingend erforderlich, dass alle Fragen mit „Ja“ beantwortet werden.

Es ist notwendig, im Voraus die Zeit für die Erledigung aller Formalitäten einzuplanen, wenn das Tier am Bestimmungsflughafen ankommt. Der Inspektionsprozess selbst sollte jedoch nicht zu lange dauern: Es ist zu bedenken, dass das Tier unter Stress stand und steht Reise und braucht eine vertraute Umgebung. Die Einrichtungen sollten auch vorbereitet werden, bevor das Tier am Abflughafen angeliefert, in Container verladen und in das Flugzeug verladen wird. Es liegt in der Verantwortung des Transporteurs, für die gesamte Transportdauer des Tieres Futter, Wasser und ausreichend absorbierendes Material bereitzustellen.

Alle erforderlichen Unterlagen und Zertifikate müssen dem Luftfrachtbrief beigefügt werden. Die Absenderbescheinigung wird in zwei Exemplaren erstellt: Eine Kopie verbleibt am Abgangsbahnhof; das andere Exemplar begleitet das Tier während der gesamten Reise. Der Absender ist für die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen verantwortlich, einschließlich der Frachtbescheinigung, dem wichtigsten Dokument für die Fluggesellschaft.

Der Behälter muss den IATA LAR-Anforderungen und der Tierart entsprechen. Es liegt in der Verantwortung des Personals der Fluggesellschaft, vor der Annahme des Tieres die Konstruktion des Containers und seine Eignung für die Tierart zu überprüfen.

Es wird empfohlen, den Container, in dem das Tier transportiert wird, rechtzeitig am Flughafen abzuliefern, damit er vor der Ankunft des Tieres überprüft und/oder notwendige Änderungen vorgenommen werden kann. Der Behälter muss ordnungsgemäß mit einem Schild „Lebende Tiere“ und einem Schild mit Orientierungspfeilen gekennzeichnet sein. Darüber hinaus müssen an der entsprechenden Stelle des Behälters weitere besondere Markierungen angebracht werden.

Auf dem Container müssen die Adresse des Absenders und des Empfängers, deren Telefonnummern sowie die 24-Stunden-Kontaktnummer der für den Transport verantwortlichen Person, die im Notfall über die erforderlichen Informationen zum Tier verfügt, angebracht und eine Kopie beigefügt werden zur Dokumentation.

Abbildung 1 – Check-in und Inspektion von Dokumenten und Container durch einen Vertreter der Fluggesellschaft

Die Inspektion des Tieres selbst durch das Personal der Fluggesellschaft wird empfohlen: Es sollte aktiv, frei von Anzeichen einer Verletzung und bei guter Gesundheit sein. Bei einer tierärztlichen Untersuchung ist es für das Flugpersonal nicht erforderlich, den Zustand des Tieres visuell zu beurteilen. In anderen Fällen ist es jedoch nicht ratsam, ein Tier, das krank aussieht, ohne weitere Rücksprache mit einem Tierarzt einzusenden.

Besonders bei Haustieren kommt es häufig vor, dass übermäßig viele Beruhigungsmittel verabreicht werden: Fliegen kann für solche Tiere in einem depressiven Zustand gefährlich sein.

Futter- und Wassernäpfe sollten am Behälter befestigt werden, dürfen jedoch nicht verwendet werden; bei Flugverspätungen ist ihre Verwendung möglich. Ihre Befestigung am Behälter variiert und hängt von der Gestaltung des Behälters selbst ab. Manche Tiere fressen vom Boden, in diesem Fall ist kein Futternapf erforderlich. Ein Wassernapf hingegen ist auch bei einem kurzen internationalen Flug Pflicht, da es aufgrund möglicher Verzögerungen aufgrund eines technischen Defekts des Flugzeugs oder aus anderen Gründen zu Verzögerungen kommen kann.

Die benötigten Lebensmittel müssen vom Absender bereitgestellt und entweder am Behälter befestigt oder an der vom Absender angegebenen Stelle platziert werden. Die Angaben des Einsenders zur Ernährung des Tieres sind unbedingt zu befolgen, da die Anforderungen je nach Tierart völlig unterschiedlich sein können.

Diese Anleitung liegt dem Container bei und ist auch der Dokumentation beigefügt.

Eventuelle besondere Hinweise sollten der Dokumentation ebenfalls beigefügt werden. Beispielsweise sollte bei Greifvögeln nur ein Fachmann für diese Vögel die Fütterung durchführen und in seiner Anwesenheit eine tierärztliche Kontrolle durchführen. Obwohl die LAR-Vorschriften im Abschnitt „Containeranforderungen“ Informationen zur Fütterung von Tieren enthalten, ist es notwendig, den Versender nach den genauen Anforderungen für die Art des zu transportierenden Tieres zu fragen.

Vorgeschriebene Behälterkennzeichnung:

  • vollständiger Name und Anschrift des Absenders;
  • vollständiger Name und Anschrift des Empfängers;
  • 24-Stunden-Notrufnummer mit allen Vorwahlen – Land, Region, Stadt;
  • der gebräuchliche und wissenschaftliche Name des Tieres und die Anzahl der Tiere, wie im Versenderzertifikat angegeben;
  • beim Transport giftiger Tiere die Aufschrift „GIFTIG“;
  • beim Transport aggressiver Tiere die Aufschrift „DIESES TIER BEISST“; („Spezielle Anweisungen zum Füttern und Gießen (liegen dem Behälter bei).

Für Markierungen (Texte) und Zeichen wird die englische Sprache verwendet. Die Luftfahrtbehörden einzelner Länder können eine Übersetzung in die Sprache des Versandlandes und des Bestimmungslandes verlangen.

Abbildung 2 – Schilder und Markierungen am Tiercontainer

Das Schild „Lebende Tiere“ (grüne Farbe auf hellem Grund) ist auf mindestens einer Seite des Behälters angebracht. Einige Behälteranforderungen schreiben die Notwendigkeit des Schildes „Lebende Tiere“ auf zwei gegenüberliegenden oder vier Seiten vor. Auf dem Schild müssen der Name der Tiere und die Anzahl der Tiere gemäß der Bescheinigung des Versenders angegeben sein. Die Verwendung des Schildes „Laboratory Animals“ ist strengstens untersagt.

Das Schild „Orientierungspfeile“ (rot auf weiß oder schwarz auf weiß – kein Unterschied) ist auf mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten anzubringen (siehe auch Hinweise in den Containeranforderungen).

Das Zeichen „Versuchstiere“ (helles Rot auf hellem Grund) wird nur für Versuchstiere in speziellen Behältern verwendet, deren Belüftungsöffnungen durch Filter abgedeckt sind. Eine zusätzliche Verwendung des Schildes „Lebende Tiere“ (grüne Farbe) ist möglich.

Es ist strengstens verboten, die Belüftungsöffnungen des Behälters beim Anbringen der Schilder zu blockieren.

Abbildung 3 – Versand eines Containers mit einem Tier am internationalen Terminal des Flughafens Eriwan

Dies sind nur geringfügige Nuancen im Umgang mit der Kategorie „lebende Tiere“. Nicht nur die Lieferung und Geschwindigkeit der Lieferung, sondern auch der Zustand unserer Haustiere und die Tatsache, dass die Tiere stressfrei ihr Ziel erreichen, hängen vom Qualifikationsniveau und der Ausbildung des Personals eines bestimmten Flughafens ab. Ihre Flucht sollte ihren psychosomatischen Zustand nicht beeinträchtigen.

Autor:
Natalia Igorevna Spitsyna, Spezialistin für internationale Tiertransporte

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