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SpicyIP Weekly Review (26. Februar – 3. März)

Datum:

Bild mit SpicyIP-Logo und den Worten „Weekly Review“

Hier ist unsere Zusammenfassung der wichtigsten IP-Entwicklungen der letzten Woche. Letzte Woche haben wir sechs Beiträge veröffentlicht, darunter einen Beitrag über die Forderung des PAC-Vorsitzenden nach einer Untersuchung der Korruptionsvorwürfe gegen CGPDTM durch CVC, und haben außerdem den ersten SpicyIP Doctoral Fellow vorgestellt. Dies und noch viel mehr in diesem wöchentlichen SpicyIP-Rückblick. Gibt es etwas, was wir verpassen? Bitte lassen Sie es uns in den Kommentaren unten wissen.

Highlights der Woche

PAC-Vorsitzender fordert Untersuchung der Korruptionsvorwürfe gegen CGPDTM durch die Chief Vigilance Commission!

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Korruptionsvorwürfe gegen die CGPDTM! Kürzlich forderte der PAC-Vorsitzende eine Untersuchung der Korruptionsvorwürfe gegen CGPDTM durch den CVC. Praharsh erklärt, warum die Vorwürfe der Anwerbung von Vertragsbediensteten besonders problematisch sind, und betont die Notwendigkeit einer Systemreform. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.

Ankündigung des ersten SpicyIP Doctoral Fellow!

Lernen Sie den ersten SpicyIP-Doktoranden kennen! SpicyIP ist stolz, das erste SpicyIP Doctoral Fellowship bekannt zu geben! Dieses Stipendium wird an einen Doktoranden einer indischen Universität vergeben, dessen Doktoratsstudium sich mit IP- und/oder Innovationspolitik befasst, wobei der Schwerpunkt auf öffentlichem Interesse, Transparenz und Rechenschaftspflicht oder sozial vorteilhaften rechtlichen und politischen Hebeln liegt. Und die erste Empfängerin des Stipendiums ist Frau Malobika Sen! Malobika ist Doktorandin im zweiten Jahr und Vollzeit-Lehrassistentin an der WBNUJS in Kalkutta. Sie arbeitet an der Untersuchung der Notwendigkeit und des Beitrags von „Experten“ bei der Schlichtung von IP-Streitigkeiten. Lesen Sie weiter, während sie ihre Motivation für ihre Dissertation, ihr Forschungsproblem und ihre Erwartungen an das Stipendium erklärt!

Arthrogen gegen Controller Gen of Patents: Das Dilemma des DHC bei der Identifizierung der Behandlungsmethode gemäß Abschnitt 3(i) des Patentgesetzes

Im Zusammenhang mit Abschnitt 3(i) hat das DHC kürzlich klargestellt, dass sich eine „Behandlungsmethode“ von einer „Methode zur Herstellung eines Stoffes“ unterscheidet, der später bei der Behandlung verwendet werden kann. Lesen Sie den Beitrag von Tejaswini, um mehr über die Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die MHC-Anordnung zu Abschnitt 3(i) im Fall der Chinese University of Hong Kong zu erfahren.

Andere Beiträge

Reise durch „Januarys“ auf SpicyIP (2005 – heute)

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Baumbild mit Text vom Januar

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Lehnen Sie sich zurück, entspannen Sie sich und stöbern Sie durch die Seiten der Januar-Beiträge auf SpicyIP! Hier ist eine weitere Runde von SpicyIP-Rückblenden von Lokesh, in denen er sich mit einer Vielzahl von Themen befasst, die von IP und Gaming bis hin zu Biodiversität und Vorteilsausgleich reichen! Teilen Sie uns Ihre Meinung zu diesen Mini-Guides in den Kommentaren unten mit!

SpicyIP Tibdit: Das Oberste Gericht von Delhi weist Oppo an, im Verfahren InterDigital gegen Oppo eine vorläufige Kaution zu leisten

SpicyIP Tibdit: Das Oberste Gericht von Delhi weist Oppo an, im Verfahren InterDigital gegen Oppo eine vorläufige Kaution zu leisten. Lesen Sie weiter, um mehr über die Entwicklung zu erfahren.

Navigieren in abgelehnten Anmeldungen: Markenrecht am Scheideweg des Handelsgerichtsgesetzes

Der jüngste Beschluss des DHC im Fall TTK Prestige v. Baghla Sanitaryware ist der klassische Fall, in dem die Markenjustiz zur Verhinderung von Rechtsverletzungen mit verfahrensrechtlichen Strengen kollidiert. Lesen Sie diesen Beitrag von Kevin, in dem das Gericht die unterschiedlichen Interpretationen des Begriffs „vernünftiger Grund“ erläutert, der es einer Partei ermöglicht, zusätzliche Dokumente einzureichen, während der Antrag der anderen Partei darauf abgelehnt wird.

Fallzusammenfassungen

BMI Group Danmark Aps gegen den Assistant Controller of Patents am 22. Februar 2024 (Delhi High Court)

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Gegen den angefochtenen Beschluss, mit dem das Klagepatent wegen mangelnder erfinderischer Tätigkeit zurückgewiesen wurde, wurde Berufung eingelegt. Die Beschwerdeführerin machte geltend, der angefochtenen Verfügung fehle die erforderliche Begründung und sie vertrete oberflächlich die Auffassung, dass die technischen Merkmale der Erfindung zum zitierten Stand der Technik gehörten. Das Gericht gelangte auf den ersten Blick zu dem Schluss, dass die Argumentation des Beklagten nicht ausreichte, um die Schlussfolgerung zu untermauern, und fragte in der Mitteilung an den Anwalt des Beklagten, ob der Beklagte bereit sei, die Angelegenheit erneut zu prüfen.

V2 Corp & Ors gegen Elaine Beverages Private Limited & Anr am 22. Februar 2024 (Delhi High Court)

Unter Berufung auf die frühere einstweilige Verfügung des Gerichts ersuchte der Beschwerdeführer den örtlichen Kommissar um die Anweisung, die beanstandeten Waren einzustellen und zu vernichten. Das Gericht lehnte den Antrag ab und befand, dass dies eine ungenaue Auslegung seines früheren Beschlusses sei. Es stellte klar, dass die einstweilige Verfügung nur dazu dienen sollte, den Beklagten daran zu hindern, den beschlagnahmten Gegenstand auf dem Markt zu vertreiben, und dass der Antragsteller den Umfang und die Absicht seiner Anordnung falsch interpretiert habe. Das Gericht wies den Beschwerdeführer außerdem an, 25 INR als Kosten zu zahlen, verzichtete jedoch später auf diese Anweisung.

F-Hoffmann-La Roche Ag & Anr gegen Zydus Lifesciences Limited, am 23. Februar 2024 (Delhi High Court)

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Der Kläger beantragte eine einstweilige Verfügung gegen den Beklagten, die Biosimilar-Variante von Pertuzumab auf den Markt zu bringen. Der Kläger gab an, dass er auf eine Empfehlung des Fachexpertenausschusses CDSCO gestoßen sei, wonach der Beklagte die Herstellung der Biosimilar-Variante des Arzneimittels beantragt und die Genehmigung zur Durchführung klinischer Studien beantragt habe, und dass er daher davon ausgeht, dass die Arzneimittel des Beklagten auf den Markt gebracht werden könnten werden ihre Klagepatente verletzen. Das Gericht erließ keine einstweilige Verfügung, da es feststellte, dass der Kläger eine Anspruchsanalyse hätte durchführen sollen, und wies ihn an, dies so schnell wie möglich zu tun. Das Gericht griff auch auf Abschnitt 104A zurück und wies die Beklagte an, ihr Verfahren zur Entwicklung der Formulierung, für die eine Arzneimittelzulassung/-lizenzierung beantragt wurde, in einem versiegelten Umschlag offenzulegen. Darüber hinaus wies es die Parteien an, die Namen ihrer Sachverständigen anzugeben, um die Prüfung von Sachverständigengutachten zu erleichtern, wenn dies als notwendig erachtet wird. Unter Berücksichtigung der technischen Aspekte der Angelegenheit kam es zu dem Schluss, dass es letztendlich die Ernennung eines unabhängigen Sachverständigen für die Angelegenheit, den Einsatz von Whirlpools und die Beauftragung von Sachverständigen in Betracht ziehen wird ein Vertraulichkeitsclub.

Oswal Books And Learning Pvt Ltd gegen Bokaro Students Friend Pvt Ltd und Ors am 7. Februar 2024 (Delhi High Court)

Der Kläger war durch die Vervielfältigung der Raubkopie ihres urheberrechtlich geschützten Studienmaterials durch die Beklagte und durch die Verletzung ihrer Marken verletzt. Bei einer internen Untersuchung stellte der Kläger fest, dass mehr als 107 Drittanbieter die rechtsverletzenden Waren verkauft hatten, und konnte die Beklagten Nr. 1 und 2 als Hauptverursacher der Rechtsverletzung ausfindig machen. Beim Vergleich der Konkurrenzprodukte kam das Gericht zu dem Schluss, dass sie einander täuschend ähnlich seien, und erließ eine einstweilige einstweilige Verfügung.

Hero Investcorp Private Limited & Anr. gegen Ashok Kumar And Ors am 20. Februar 2024 (Oberster Gerichtshof von Delhi)

Der Kläger war beleidigt über die Verwendung der Marke „Hero Oil“ durch die Beklagte, die angeblich ihrer Marke „Hero Genuine Oil“ täuschend ähnlich sei. Zuvor wurde dem Kläger eine einstweilige einstweilige Verfügung erlassen und nach Vollstreckung einer örtlichen Kommission wurden rechtsverletzende Produkte aus den Räumlichkeiten der Beklagten beschlagnahmt. Die Beklagten haben ihre schriftlichen Stellungnahmen nicht abgegeben. Infolgedessen entschied das Gericht die Klage zugunsten des Klägers, nachdem es sich aufgrund der Eingaben des Klägers von der Rechtsverletzung überzeugt hatte, und verhängte Schadensersatz in Höhe von 8 Lakhs zuzüglich der tatsächlichen Kosten.

ITC Limited gegen Gold Step Tobacco Private Limited & Ors am 8. Februar 2024 (Delhi High Court)

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Das Oberste Gericht von Delhi erließ eine einstweilige einstweilige Verfügung zugunsten des Klägers und stellte auf den ersten Blick fest, dass die Marken „Gold Flake“ und „Gold Leaf“ täuschend ähnlich seien.

Burberry Limited gegen M/S Petrol Perfume & Ors am 28. Februar 2024 (Delhi High Court)

Der Kläger war durch die Übernahme der Marke „Mr Petrol“ und deren Handelsaufmachung durch den Beklagten verärgert. Es wurde behauptet, dass die Marke und die Handelsaufmachung des Beklagten dem „Mr. Burberry“-Marke und Handelsaufmachung. Die Beklagte argumentierte, dass kein Anspruch auf Verletzung geltend gemacht werden könne, da ihr „Mr. Die Marke „Petrol“ ist eingetragen, die Marken des Klägers hingegen nicht. Das Gericht entschied, dass der Beklagte die Marke trotz der rechtmäßigen Eintragung praktisch nicht unterscheidbar auf identischen Waren anbringt und seine Waren als die des Klägers ausgibt. Daher hielt das Gericht die Adoption für bösgläubig und erließ eine einstweilige Verfügung zugunsten des Klägers.

Microsoft Technology Licensing LLC gegen Asst. Patentkontrolleur am 21. Februar 2024 (Delhi High Court)

Der Kläger war über die angefochtene Entscheidung verärgert, mit der seine Patentanmeldung für eine Erfindung mit dem Titel „Entdeckung sicherer Netzwerk-Enklaven“ abgelehnt wurde. Der Kläger machte bei der Prüfung Verfahrensmängel geltend und der angefochtene Beschluss enthalte keine hinreichende Begründung. Sie argumentierten weiter, dass der Beklagte die Entscheidung des EPA zur betreffenden Erfindung nicht berücksichtigt habe, wo ähnliche Einwände in Bezug auf den Stand der Technik vom Kläger durch Änderungen ausgeräumt wurden. Der Kläger brachte vor, dass der Umfang der geänderten Ansprüche vor dem EPA und die dem Beklagten vorgelegten Ansprüche ähnlich seien, diese jedoch vom Beklagten nicht akzeptiert worden seien. Das Gericht stimmte zu, dass es sich bei dem angefochtenen Beschluss nicht um eine sprachliche Entscheidung handelte und dass es bei der Prüfung zu Verfahrensfehlern kam. In Bezug auf die EPA-Entscheidung stellte das Gericht fest, dass die EPA-Entscheidung den relevanten Kontext liefert, ein Maß an Erfindungsreichtum und Patentierbarkeit der Erfindung nahelegt und somit für den Entscheidungsprozess des Beschwerdegegners von entscheidender Bedeutung gewesen sein könnte. Aus den oben genannten Gründen verwies das Gericht die Angelegenheit zur erneuten Prüfung an den Beklagten zurück.

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