Ein Bundesrichter in Georgia weigerte sich, Ansprüche Dritter gegen einen kanadischen Unternehmer abzuweisen, und entschied, dass ein Unternehmen, das in einem 4.2-Millionen-Dollar-Markenverletzungsverfahren wegen aus dem Kräuterextrakt Kratom gewonnener Produkte genannt wurde, hinreichend behauptete, der Unternehmer fungiere als Alter Ego für die klagenden Unternehmen es.