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"Das Bundespatentgericht zahlt für einen politischen Fehler"

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JUVE Patent: Herr Engels, von Außenstehenden gibt es viel Kritik am Bundespatentgericht. Entscheidungen dauern zu lange; Das Gericht ist zu unflexibel und vernichtet Patente zu oft. Wie wird diese Kritik von den Richtern aufgenommen?
Rainer Engels: Die Verfahrensdauer ist für alle völlig unbefriedigend. Dies hat zur aktuellen Gesetzesinitiative geführt. Aber meine ehemaligen Kollegen – wie ich übrigens, als ich dort aktiv war – sehen darin keine direkte Kritik an sich selbst. Das Problem ist eher struktureller Natur. Unser Personalbestand wurde über viele Jahre hinweg nachhaltig reduziert und gleichzeitig ist die Zahl und Komplexität der Verfahren, insbesondere Nichtigkeitsklagen, gestiegen. Aufgrund des permanenten Personalmangels ist es nicht möglich, so viele Fälle zügig zu bearbeiten.

Kann Personalmangel nicht der einzige Grund für immer länger werdende Verfahren sein?
Das ist richtig. Die letzte Patentreform im Jahr 2009 brachte mit ihrer eingeschränkten Stellungnahme eine Neuordnung der Nichtigkeitsklage. Allerdings hat das qualifizierte Gutachten als Dreh- und Angelpunkt des erstinstanzlichen Verfahrens – beim Bundespatentgericht – dazu beigetragen, dass Nichtigkeitsklagen deutlich komplexer geworden sind. Es gliederte das Verfahren in zwei Teile und konzentrierte es auch im Berufungsverfahren auf die Folgen eines möglichen Ausschlusses. Dies führte zu einer strengeren Prüfung des Sachverhalts. Es wird geschätzt, dass Verfahren heute einen doppelt so hohen Arbeitsaufwand erfordern wie früher. Positiv ist, dass die meist komplexen Probleme nun genauer betrachtet werden.

„Verfahren erfordern doppelt so viel Arbeit wie bisher“

Der entscheidende Fehler der Politik bestand jedoch darin, davon auszugehen, dass dieser Wandel ohne zusätzlichen Personalaufwand zu bewältigen sei. Zwar ging die Zahl der Berufungsverfahren damals zurück. Doch die möglichen Personaleinsparungen gleichen den mit Nichtigkeitsklagen verbundenen Mehraufwand bei weitem nicht aus, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Wir zahlen noch heute für diese Fehleinschätzung.

Mittlerweile sind neue Beiträge entstanden. Hat das geholfen?
Diese wenigen neuen Beiträge sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Es besteht ein Mangel an sowohl technisch als auch juristisch qualifizierten Richtern. Darüber hinaus reicht die Zahl der Nichtigkeitssenate und Vorsitzenden Richter derzeit nicht aus, um die zahlreichen Nichtigkeitsklagen zeitnah zu bearbeiten. Das bedeutet, dass der vorsitzende Richter eines Senats auch das „Nadelöhr“ ist, da er alle Verfahren leiten muss.

Immerhin hat sich die Zahl der Nichtigkeitsklagen in den letzten zehn Jahren bei etwa 400 eingependelt. Jährlich kommen rund 250 neue Anzüge hinzu, 2020 dürfte es noch weiter wachsen.

Die Bundesregierung will Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren besser synchronisieren und eine verbindliche Frist von sechs Monaten für die qualifizierte Stellungnahme festlegen. Außerdem werden die Fristen für die Partei verschärft. Löst dies das Zeitproblem und die berühmte einstweilige Verfügungslücke?
Eine bloße Kontrolle der qualifizierten Stellungnahme mit einer vorgegebenen Frist ist sicherlich nicht die Lösung. Nichtigkeitsklagen sind äußerst komplex und aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung hart umkämpft. Sie verlangen, dass die Richter die technischen und patentrechtlichen Aspekte vollständig verstehen, selbst wenn sie das qualifizierte Gutachten abgeben. Nur so kann ihrer führenden Rolle in Nichtigkeitsklagen und der geforderten Qualität als Grundlage für die Beurteilung der Aussetzung im Verletzungsverfahren gerecht werden. Dies wird bei einer so kurzen, festen Frist äußerst schwierig sein. Der vorgeschlagene Termin erscheint mir viel zu optimistisch, zumal jede Zeitverkürzung einen höheren Personalbedarf bedeutet.

„Eine vorgeschriebene Frist ist nicht die Lösung … sie ist zu optimistisch“

Warum sind Nichtigkeitsverfahren so komplex?
Es ist zu beachten, dass eine Nichtigkeitsklage von fünf Richtern, darunter allen technischen Richtern, bearbeitet werden muss. Sie bereiten auch eine schriftliche Abstimmung vor. Zudem benötigt ein technischer Richter als Berichterstatter in der Regel zwischen drei und vier Wochen für sein Votum. Das ist aber nur ein Teil des gesamten Zeitaufwands, denn jeder Fachrichter, bei insgesamt drei Fachrichtern pro Senat, ist wiederum mit seinen eigenen Stimmen in die Fallarbeit seiner Kollegen eingebunden.

Dasselbe gilt für den gesetzlichen Richter eines Nichtigkeitssenats und den Vorsitzenden Richter. Die Aufgaben sind mit einer durchschnittlichen Arbeitsbelastung bereits nicht mehr zu bewältigen. Ohne einen deutlichen Personalaufbau können diese Anforderungen nicht erfüllt werden. Das sehen fast alle Kommentare zum ersten Diskussionsentwurf des neuen Gesetzes so.

Rainer Engels

Hauptgebäude des Bundespatentgerichts in München @Bundespatentgericht

DeadlInes sollte für alle Beteiligten sehr streng sein. Würde eine konzentrierte Bearbeitung komplexer Fälle helfen, Verfahren zu beschleunigen?
Ja. Aber ich befürchte, dass der aktuelle Vorschlag der Bundesregierung nicht funktionieren wird. Setzt das Gericht ab Klageerhebung eine Frist von sechs Monaten, so wird die zweimonatige Frist für die Einspruchsbegründung abgezogen und das Gericht hat weitere vier Monate Zeit, um die Argumente der Parteien zu prüfen und auszuarbeiten die Zwischenentscheidung. Für sich genommen und im Einzelfall betrachtet reichen rein rechnerisch vier Monate völlig aus.

„Der aktuelle Vorschlag der Bundesregierung wird nicht funktionieren“

Allerdings bearbeiten alle Richter regelmäßig nicht nur einen, sondern mehrere Fälle gleichzeitig, zumal jeder technische Richter gleichzeitig einem technischen Einspruchssenat und dem Gebrauchsmustersenat zugeordnet ist. Ein Richter muss also aufgrund der verfahrensbedingten Unterbrechungen nicht nur sein Wissen über einen beträchtlichen Zeitraum bis zum Abschluss des Verfahrens auf dem neuesten Stand halten, sondern auch die ihm zur Verfügung stehende Arbeitszeit einteilen. Im Endeffekt bedeutet dies, dass die Zeit, die für den jeweiligen Fall zur Verfügung steht, erheblich reduziert wird.

Was schlagen Richter anstelle der sechs Monate vor?
In Gesprächen mit Vertragsverletzungsrichtern haben sich neun Monate als realistisches Ziel herausgestellt, sofern die Personalzahl erhöht wird. Dieses Ziel erscheint realistischer, insbesondere um die notwendige Qualität des qualifizierten Gutachtens nicht zu gefährden. Diese Qualität erfordert eine entschlossene Auseinandersetzung mit den Argumenten der Parteien und der patentrechtlichen Beurteilung durch den Gesamtsenat, um dessen Funktion für eine sachgerechte Vorbeurteilung und Konzentration des Klagegegenstandes zu gewährleisten.

„Neun Monate sind ein realistisches Ziel für ein qualifiziertes Gutachten“

Darüber hinaus berücksichtigt der aktuelle Gesetzesvorschlag nicht, dass es nur sinnvoll ist, die qualifizierte Stellungnahme frühestens nach der Antwort zu bearbeiten. Erst dann stehen den Richtern die vertieften, oft entscheidenden Argumente des Patentinhabers und die Gegenargumente des Klägers, etwa zum Stand der Technik, zur Verfügung. Dann können sie möglicherweise die späteren Antworten des Patentinhabers berücksichtigen.

Oftmals ist die Verteidigung ihrer Patentansprüche in der Erwiderung begrenzt. Vor der Erwiderung würde sich die Bearbeitung lediglich auf die Fassung des erteilten Streitpatents beschränken. Die anfänglichen Argumente der Parteien und die Bewertung im qualifizierten Gutachten wären im Verletzungsverfahren häufig veraltet. Sie wären für den Verletzungsrichter nicht mehr relevant. Wenn das qualifizierte Gutachten erst nach sechs Monaten abgegeben werden soll, besteht außerdem ein hohes Risiko, dass Richter es auf ein Minimum reduzieren müssen. Die Qualität würde dadurch deutlich sinken.

Ein neuer Rechtsrahmen und mehr Personal … aber sollte das Gericht auch seine Struktur reformieren?
Ja, ohne Strukturreformen geht es nicht. Das Gericht müsste die Strukturen so gestalten, dass die Kapazitäten flexibler dort konzentriert werden, wo die meiste Arbeit anfällt.

Was genau schlagen Sie vor?
Die Fallzahlen in den IPC-Klassen schwanken über mehrere Jahre, beispielsweise aus wirtschaftlichen Gründen. Die Schwerpunkte wechseln. Daher muss versucht werden, Gremien so zu organisieren, dass sie flexibler mit den unterschiedlichen Arbeitsbelastungen umgehen können. Der gesetzliche Richter muss selbstverständlich im Amt bleiben. Das Bundespatentgericht hat bereits damit begonnen, einigen Nichtigkeitssenen flexible technische Richter zuzuweisen, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten technischen Berufungssenaten. Doch diese Ansätze müssen konsequent weitergeführt werden.

Darüber hinaus müssen weitere Nichtigkeitssenate geschaffen werden, um flexibel auf die Fallzahlen reagieren zu können. Richter könnten zudem für mehr Kontinuität in ihrer Facharbeit im Senat sorgen, wenn sich die Zuordnung sowohl der IPC-Klassen als auch der Richter zu einem bestimmten Nichtigkeitssenat seltener ändern würde.

Rainer Engels

Rainer Engels

Patentexperten wiederholen die Kritik, dass die Gerichtsverwaltung zu wenig unternehme, um die Missstände zu beheben. Teilen Sie diese Meinung?
Nein, die Gerichtsleitung und der Vorstand haben stets große Anstrengungen unternommen, um mehr Stellenbewilligungen durch den Bund zu bekommen. Allerdings konnte den Verantwortlichen offenbar nicht klar gemacht werden, dass trotz eines Rückgangs der Verfahren in den technischen Berufungssenaten die Entschädigung für die Nichtigkeitssenate unzureichend ist und mehr Personal benötigt wird.
Wie ich bereits sagte, werden die Fälle immer komplexer. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt seit Jahren auf Nichtigkeitsklagen.

Hat die Bundesregierung vielleicht zu lange taub geschaut, weil das Einheitliche Patentgericht kurz vor der Gründung stand? Warum das Bundespatentgericht stärken, wenn in Zukunft viele Fälle an das neue Gericht verlagert werden könnten?
Ich glaube nicht, dass das die Strategie der Bundesregierung war. Das würde aus mehreren Gründen keinen Sinn ergeben. Erstens würde das UPC das Verbot des Doppelschutzes aufheben und viele Unternehmen würden dann nationale und europäische Patente parallel validieren. Zweitens wäre die UPC nicht in der Lage, so schnell in großem Umfang ihren Betrieb aufzunehmen. Auf jeden Fall würde das EPG nicht dazu führen, dass das Bundespatentgericht auf Jahre hinaus arbeitslos wird. Drittens ist die Altersstruktur am Gericht gemessen am Durchschnittsalter der Richter so hoch, dass man guten Gewissens zusätzliches Personal einstellen könnte. Das Gericht könnte innerhalb weniger Jahre einen Überschuss abbauen, indem es die Stellen der Ausscheider nicht mehr besetzt.

„Das UPC stellt keine Gefahr für das Bundespatentgericht dar“

Was haben Richter getan, um das Verfahren zu beschleunigen?
Die informellen Kontakte zwischen Richtern am Bundespatentgericht und ihren Kollegen an den Verletzungsgerichten haben in den letzten Jahren zugenommen. Bisher haben wir versucht, unsere qualifizierte Stellungnahme so zu kontrollieren, dass sie den Verletzungsrichtern rechtzeitig für die mündlichen Verhandlungen übermittelt wird. Angesichts der Vielzahl der Nichtigkeitsklagen war dies jedoch – zumindest nicht für die erste Instanz im Verletzungsverfahren – auch bei frühzeitiger Erhebung der Nichtigkeitsklage nicht möglich.

Die einstweilige Verfügungslücke erhöht überall den Druck. Gibt es Möglichkeiten, das Problem über die qualifizierte Stellungnahme hinaus zu entschärfen?
Ja, wir sollten das Problem umfassender angehen und beispielsweise die Möglichkeit in Betracht ziehen, technische Richter in Vertragsverletzungsverfahren einzubeziehen. Dies hätte mehrere Vorteile. Die Fachrichter würden ihre Expertise in Verletzungsverfahren erweitern, was auch einen wertvollen Zugewinn für die Arbeit am Bundespatentgericht darstellen würde. Schließlich sollten Richter in Nichtigkeitsklagen beispielsweise auch mit der Auslegung der Merkmale eines Patentanspruchs im Hinblick auf die Diskussion der Verletzungsform im Verletzungsverfahren vertraut sein. Auch die Arbeit der technischen Juroren würde stärker gewürdigt, da sie einen Mehrwert für eine effektive und qualitativ hochwertige Arbeit auf der Richterbank bietet.

„Wir könnten technische Richter in Vertragsverletzungsverfahren einbeziehen“

Im dualen System würden sich beide Seiten besser vernetzen und der Austausch zwischen den verschiedenen Systemteilen intensiver erfolgen. Auch die technischen Richter sollten für einen bestimmten Zeitraum an den Bundesgerichtshof abgeordnet werden. Dort würden sie mit ihrer technischen Expertise als wissenschaftliche Mitarbeiter bei der Bearbeitung von Fällen unterstützen.

Wie könnte dies in der Praxis umgesetzt werden, da das Gesetz keine Fachrichter an deutschen Zivilgerichten vorsieht?
Natürlich müsste dies zunächst in Gesetz umgesetzt werden. Dies würde es ermöglichen, in Verletzungsverfahren ad hoc technische Sachverhalte zu diskutieren, die Juristen allein nicht interpretieren können. Denkbar wäre eine fallweise Entsendung von Fachrichtern an die Zivilgerichte. Diese würden dann offiziell am Verfahren teilnehmen; mit anderen Worten, setzen Sie sich auf die Bank.

Beim Bundespatentgericht müssten die notwendigen Kapazitäten bereitgestellt werden. Darüber hinaus würde die Aufstockung des Personals das Gericht stärken und mehr Flexibilität ermöglichen. Dies würde auch sicherstellen, dass genügend technische Richter als Experten für bestimmte IPC-Gruppen zur Verfügung stehen, was wichtig ist.

Warum nicht das duale System ganz abschaffen und Techniker und Juristen gemeinsam auf die Richterbank setzen? Schließlich sind die Fanzahlen des deutschen Dualen Systems seit Jahren rückläufig.
Ich unterstütze das duale System. Es stellt sicher, dass die aktuelle gemischte Jury mit ausreichend technischem Fachwissen durch mehrere technische Kampfrichter besetzt ist. Obwohl diese Arbeitsform aufwändig ist, trägt sie der Komplexität der Technologie Rechnung. Begründet wird dies mit der wirtschaftlichen Bedeutung von Patenten. Nicht umsonst verfügt Deutschland über eine der angesehensten Patentgerichtsbarkeiten der Welt. Doch wer ein so komplexes System haben möchte, muss auch das nötige Personal bereitstellen.

„Ich plädiere für eine engere Vernetzung der Verletzungs- und Nichtigkeitsgerichte“

Darüber hinaus würde eine fallweise Abordnung von Fachrichtern nichts daran ändern, dass Nichtigkeitsklagen und Verletzungsverfahren weiterhin vor unterschiedlichen Gerichten entschieden würden. Schließlich ist das Bundespatentgericht auch für alle nationalen Patenteinsprüche zuständig und konzentriert die technischen Richter verschiedener technischer Disziplinen an einem Ort. Ich plädiere aber nachdrücklich für eine stärkere Vernetzung der beiden Teile und einen intensiveren und institutionalisierten Austausch zwischen dem Bundespatentgericht und den Verletzungsgerichten, der über die informellen Kontakte einzelner Richter hinausgeht.

Am Ende hängt der Erfolg von mehr Personal ab. Woher kommen die zusätzlichen Richter?
Auch wenn das Problem bislang nicht darin besteht, genügend qualifizierte Bewerber zu finden – und auch ohne die Möglichkeiten auszuschöpfen, Patentanwälte für die Stelle zu gewinnen, könnte über die Entsendung von Prüfern des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zum Bundesamt nachgedacht werden Patentgericht als technische Richter für die Dauer von zwei oder drei Jahren auf Probebasis ernannt. Wären natürlich die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, würde sich mit der Zeit ein Pool bilden, aus dem Fachkräfte rekrutiert und qualifizierte Prüfer an das DPMA zurückgegeben werden könnten.

Sind tdreimal Technische Richter in einem Nichtigkeitssenat zu viele?
Nein. Auch eine Einspruchsabteilung beim EPA oder DPMA besteht aus drei Prüfern. Dies aus gutem Grund, damit die Prüfung umfassend ist und sich zwei Prüfer nicht durch widersprüchliche Meinungen gegenseitig aufheben. Warum sollte die Zahl beim Aufsichtsgericht niedriger sein?

Kritiker bemängeln oft, dass das Bundespatentgericht zu viele Patente vernichte. Was ist Ihre Meinung dazu?
Das ist eine alte Kritik, die ich ungerecht finde. Ein einfacher Vergleich mit Statistiken des EPA oder des DPMA zu Einspruchsklagen widerlegt diese Behauptung, da etwa zwei Drittel aller angefochtenen Patente ganz oder teilweise widerrufen werden. Die Verhältnisse sind also etwa gleich.

„Es ist unfair zu sagen, dass das Bundespatentgericht zu viele Patente vernichtet“

Bei Nichtigkeitsklagen ist zudem zu bedenken, dass ein Unternehmen ein Patent nur dann anfechten wird, wenn es von vornherein ausreichende Erfolgsaussichten für das kostspielige Verfahren sieht. Die oft wirtschaftlich wertvollen Patente werden mit großem Aufwand und Fachwissen angefochten. Es ist logisch, dass es viele teilweise oder vollständige Annullierungen gibt. Aber auch hier liegt das Verhältnis im normalen Bereich.

Dieses Interview wurde von Mathieu Klos geführt.

Quelle: https://www.juve-patent.com/news-and-stories/people-and-business/the-federal-patent-court-is-paying-for-a-political-mistake-an-interview- mit-rainer-engels/

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