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Wird Huawei erneut Geschichte in der europäischen SEP-Rechtsprechung schreiben? Es hat möglicherweise die erste SEP-Beschwerde beim Einheitlichen Patentgericht eingereicht (Beklagter: Netgear).

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Möglicherweise, Huawei vs. Netgear könnte das UPC-Äquivalent von werden Huawei gegen ZTE Urteil des Europäischen Gerichtshofs. IAM war zuerst zu berichten über die erste Klage wegen Verletzung eines standardessentiellen Patents (SEP), die im Register des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) auffindbar wurde. Bei einer Anfrage zu Huawei konnte ich das auch finden Falldetails.

Als Datum des formellen Eingangs gibt das UPC den Montag dieser Woche (3. Juli) an. Offenbar gab es auch andere Fälle, in denen das UPC-Register ein formelles Eingangsdatum angegeben hatte, das deutlich vom Anmeldedatum abweicht.

Das Klagepatent ist EP2016 über ein „Verfahren und Gerät zur Übertragung von Informationen über drahtlose lokale Netzwerke“. Huawei hatte zuvor vor deutschen Gerichten WLAN-SEPs gegen Netgear geltend gemacht. Auch dies ist ein WiFi-Patent. Der Anwalt von Huawei ist Dr. Tobias Hessel, der kürzlich von Hoyng Rokh Monegier zu Clifford Chance kam.

Angesichts der vom UPC verwalteten Kinderkrankheiten, insbesondere im Hinblick auf sein Register, ist es nicht sicher, dass dies der erste SEP-Fall ist, der beim UPC eingereicht wurde. Aber zumindest ist es das erste, das entdeckt wurde.

Der folgende Screenshot zeigt, wie dysfunktional das UPC-Register ist (zum Vergrößern auf das Bild klicken):

Dabei handelt es sich um eine Abfrage aller anhängigen Vertragsverletzungsverfahren. Es heißt, dass es 13 Ergebnisse gibt, aber auf der ersten Ergebnisseite wird nur ein Fall aufgeführt (statt 9). Huawei vs. Netgear ist nur auffindbar, wenn man eine engere Suche durchführt.

Ich bezweifle auch, dass beim UPC nur 13 Vertragsverletzungsverfahren eingereicht wurden. Eine Reihe von Patentinhabern bereiteten sich auf den Starttermin am 1. Juni vor.

Das Landgericht München I hat mir bestätigt, dass a Huawei gegen AVM (AVM ist der Marktführer für WLAN-Router in Deutschland) Der Fall wird am Mittwoch nächster Woche (21. Juli) vor der 12. Zivilkammer des Gerichts (Vorsitzender Richter: Dr. Georg Werner) verhandelt. Der Fall Nr. lautet 21 O 2576/22, und das Klagepatent lautet EP2016 über ein „Verfahren und Gerät zur Übertragung von Informationen über ein drahtloses lokales Netzwerk“.

Heute früher ich auf LinkedIn geteilt und per E-Mail an diejenigen, die Benachrichtigungen von diesem Blog abonniert haben Ankündigung der jährlichen IP- und Innovationsveranstaltung von Huawei, die in Shenzhen stattfinden und am Donnerstag, 13. Juli, per Webcast übertragen wird.

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