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SEBI-Änderungen für IPO-gebundene Unternehmen

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Das Securities and Exchange Board of India (SEBI) hat Änderungen an der SEBI-Verordnung (Issue of Capital and Disclosure Requirements) von 2018 eingeführt, die darauf abzielen, die Prozesse für Unternehmen zu rationalisieren, die sich auf Börsengänge (IPOs) oder Fundraising vorbereiten.

Abschaffung der Kautionspflicht

Zu den Änderungen von SEBI gehört die Abschaffung der Sicherheitsleistungspflicht von 1 % für öffentliche/Rechtsemissionen von Aktien. Darüber hinaus können Unternehmen der Promotergruppe und nicht-individuelle Aktionäre, die nach dem Angebot mehr als 5 % des Aktienkapitals halten, jetzt zum Mindestbeitrag der Promoter (MPC) beitragen, ohne als Promoter eingestuft zu werden, wie aus einem Bericht von Moneycontrol hervorgeht.

Berücksichtigung von Eigenkapitalanteilen aus der Umwandlung

Eigenkapitalanteile, die aus der Umwandlung von Wertpapieren resultieren, die mindestens 12 Monate vor der Einreichung des Entwurfs des Red Herring-Prospekts (DRHP) gehalten wurden, werden nun für die Erfüllung der MPC-Anforderungen berücksichtigt.

Vereinfachte OFS-Kriterien (Offer for Sale).

SEBI gab an, dass jede Erhöhung oder Verringerung der Größe eines OFS, die eine erneute Einreichung erfordert, entweder auf der Emissionsgröße in Rupien oder auf der Anzahl der im Angebotsentwurf angegebenen Aktien basieren wird.

Verlängerung des Angebotsschlusstermins

Die Änderungen ermöglichen auch eine Verlängerung des Angebots-/Angebotsschlusstermins um einen Tag im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, verglichen mit der vorherigen Anforderung von drei Tagen.

SEBIs kontinuierliche Bemühungen zur Prozessverbesserung

SEBI hat aktiv nach Möglichkeiten gesucht, den IPO-Prozess zu verbessern. Frühere Berichte deuteten darauf hin, dass die Regulierungsbehörde künstliche Intelligenz (KI) für die erste Prüfung von DRHPs einsetzte. Das hauptamtliche Mitglied der SEBI, Ananth Narayan, betonte den Nutzen von KI bei der Überprüfung öffentlich zugänglicher Dokumente. Für private Dokumente ist jedoch zur weiteren Verifizierung ein hauseigenes Machine-Learning-Sprachmodul erforderlich.

Anlegerschutzmaßnahmen

Angesichts möglicher Betrugsfälle hat SEBI Anleger vor gefälschten Unternehmen gewarnt, die den Zugang zum Aktienmarkt versprechen, ohne dass eine offizielle KYC erforderlich ist. Diese Unternehmen stellen ein Risiko für ahnungslose Anleger dar, und SEBI rät zur Vorsicht beim Umgang mit solchen Angeboten.

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