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FINRA setzt auf Bruchteilsaktienhandel, um die Berichtsstandards zu überarbeiten

Datum:

Von der Finanzindustrie regulierte Unternehmen
Die Regulierungsbehörde (FINRA) wird bald verpflichtet sein, Bruchteile von Aktien als ganze Zahl zu melden. Diese neuen Änderungen treten in Kraft
Ziel ist es, im ersten Quartal 2025 die Berichtsstandards zu rationalisieren
Bruchteile von Aktien.

Derzeit gelten die bestehenden Handelsmelderegeln der FINRA
verlangen die Offenlegung der letzten Verkaufsmeldungen an verschiedene Handelsberichterstattungen
Einrichtungen. Dieses Framework unterstützt nicht die Meldung von Bruchteilen von Anteilen
Mengen. Dies hat dazu geführt, dass ein Update erforderlich ist.

In den kommenden Richtlinien werden Unternehmen registriert von
FINRA sind verpflichtet, die letzten Verkaufsberichte von Eigenkapitaltransaktionen offenzulegen
bezeichnete Trade Reporting Facilities, Alternative Display Facility oder das OTC
Meldeeinrichtung.

Darüber hinaus wird FINRA seine Handelsberichterstattung verbessern
Einrichtungen, die die Meldung von Bruchteilsmengen ermöglichen. Unter dem
In den aktualisierten Leitlinien wird ein neues Feld „Bruchteilsanteilsmenge“ angezeigt
neben dem bestehenden Feld „Menge“ eingeführt.

Handel mit Bruchteilsanteile benötigt
Berichterstattung in den Feldern „Menge“ und „Anteilsbruchteil“. Der
Das Feld „Menge“ nimmt weiterhin ganze Zahlen mit Bruchzahlen auf
Beträge entweder aufgerundet oder gekürzt.

Laut Pressemitteilung die Regulierungsbehörde
erwähnt: „Wenn ein Handel für weniger als eine Aktie ausgeführt wird, z. B. 1/3
Bei einem Anteil ist die Handelsmenge in zwei Feldern anzugeben. Firmen sollten runden
auf und geben Sie im Feld „Menge“ eine Anteilsmenge von 1 an.“

„Darüber hinaus sollten Unternehmen berichten die tatsächliche
Bruchteilmenge im Feld Bruchteilsanteilmenge im Dezimalformat
nur bis zu sechs Nachkommastellen und ab der sechsten Nachkommastelle gekürzt
setzt. So ergibt sich beispielsweise für einen Handel mit 1/3 Aktie der gemeldete Bruchteil
Die Aktienmenge würde im Dezimalformat als 0.333333 angegeben.“

FINRA bereitet sich auf Änderungen bei der Handelsberichterstattung vor

In der Zwischenzeit wird das Feld Bruchteilsanteilmenge angezeigt
Erfassen Sie den gesamten Handelsbetrag, einschließlich der Bruchteile
auf sechs Nachkommastellen. Bestehende FAQs zur Handelsberichterstattung werden überarbeitet
Diese Änderungen berücksichtigen, um den Marktteilnehmern Klarheit zu verschaffen. Unternehmen werden es tun
Sie müssen sich an spezifische Melderichtlinien für Geschäfte mit Bruchteilen halten
Mengen teilen.

FINRA hat die Marktteilnehmer aufgefordert, informiert zu bleiben
über die Kommunikationskanäle der FINRA für Updates und Testeinrichtungen
Verfügbarkeit. Das Datum des Inkrafttretens der aktualisierten Leitlinien ist zwar
Die FINRA hat sich verpflichtet, diese Mittel frühestens im ersten Quartal 2025 bereitzustellen
rechtzeitige Ankündigungen zum konkreten Umsetzungstermin.

Darüber hinaus hat die Regulierungsbehörde die Unternehmen dazu aufgefordert
Bleiben Sie über die Aktualisierungen der Spezifikation und Testeinrichtung auf dem Laufenden
Verfügbarkeit durch FINRA-Mitteilungen und E-Mail-Kommunikation, um einen reibungslosen Übergang zum erweiterten Melderahmen zu gewährleisten.

Von der Finanzindustrie regulierte Unternehmen
Die Regulierungsbehörde (FINRA) wird bald verpflichtet sein, Bruchteile von Aktien als ganze Zahl zu melden. Diese neuen Änderungen treten in Kraft
Ziel ist es, im ersten Quartal 2025 die Berichtsstandards zu rationalisieren
Bruchteile von Aktien.

Derzeit gelten die bestehenden Handelsmelderegeln der FINRA
verlangen die Offenlegung der letzten Verkaufsmeldungen an verschiedene Handelsberichterstattungen
Einrichtungen. Dieses Framework unterstützt nicht die Meldung von Bruchteilen von Anteilen
Mengen. Dies hat dazu geführt, dass ein Update erforderlich ist.

In den kommenden Richtlinien werden Unternehmen registriert von
FINRA sind verpflichtet, die letzten Verkaufsberichte von Eigenkapitaltransaktionen offenzulegen
bezeichnete Trade Reporting Facilities, Alternative Display Facility oder das OTC
Meldeeinrichtung.

Darüber hinaus wird FINRA seine Handelsberichterstattung verbessern
Einrichtungen, die die Meldung von Bruchteilsmengen ermöglichen. Unter dem
In den aktualisierten Leitlinien wird ein neues Feld „Bruchteilsanteilsmenge“ angezeigt
neben dem bestehenden Feld „Menge“ eingeführt.

Handel mit Bruchteilsanteile benötigt
Berichterstattung in den Feldern „Menge“ und „Anteilsbruchteil“. Der
Das Feld „Menge“ nimmt weiterhin ganze Zahlen mit Bruchzahlen auf
Beträge entweder aufgerundet oder gekürzt.

Laut Pressemitteilung die Regulierungsbehörde
erwähnt: „Wenn ein Handel für weniger als eine Aktie ausgeführt wird, z. B. 1/3
Bei einem Anteil ist die Handelsmenge in zwei Feldern anzugeben. Firmen sollten runden
auf und geben Sie im Feld „Menge“ eine Anteilsmenge von 1 an.“

„Darüber hinaus sollten Unternehmen berichten die tatsächliche
Bruchteilmenge im Feld Bruchteilsanteilmenge im Dezimalformat
nur bis zu sechs Nachkommastellen und ab der sechsten Nachkommastelle gekürzt
setzt. So ergibt sich beispielsweise für einen Handel mit 1/3 Aktie der gemeldete Bruchteil
Die Aktienmenge würde im Dezimalformat als 0.333333 angegeben.“

FINRA bereitet sich auf Änderungen bei der Handelsberichterstattung vor

In der Zwischenzeit wird das Feld Bruchteilsanteilmenge angezeigt
Erfassen Sie den gesamten Handelsbetrag, einschließlich der Bruchteile
auf sechs Nachkommastellen. Bestehende FAQs zur Handelsberichterstattung werden überarbeitet
Diese Änderungen berücksichtigen, um den Marktteilnehmern Klarheit zu verschaffen. Unternehmen werden es tun
Sie müssen sich an spezifische Melderichtlinien für Geschäfte mit Bruchteilen halten
Mengen teilen.

FINRA hat die Marktteilnehmer aufgefordert, informiert zu bleiben
über die Kommunikationskanäle der FINRA für Updates und Testeinrichtungen
Verfügbarkeit. Das Datum des Inkrafttretens der aktualisierten Leitlinien ist zwar
Die FINRA hat sich verpflichtet, diese Mittel frühestens im ersten Quartal 2025 bereitzustellen
rechtzeitige Ankündigungen zum konkreten Umsetzungstermin.

Darüber hinaus hat die Regulierungsbehörde die Unternehmen dazu aufgefordert
Bleiben Sie über die Aktualisierungen der Spezifikation und Testeinrichtung auf dem Laufenden
Verfügbarkeit durch FINRA-Mitteilungen und E-Mail-Kommunikation, um einen reibungslosen Übergang zum erweiterten Melderahmen zu gewährleisten.

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