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Die geänderten indischen Patentregeln 2024 treten am 15. März 2024 in Kraft – Selvam & Selvam

Datum:

Die Patent-(Änderungs-)Regeln, 2023, die ursprünglich am 23. August 2023 für Diskussionen und Konsultationen mit Interessenträgern verteilt wurden, werden jetzt benachrichtigt und sind offiziell ab dem 15. März 2024 in Kraft.

Die Änderungen befassen sich mit wichtigen Fragen, die von Patentanmeldern in Indien aufgeworfen werden, insbesondere in Bezug auf jährliche Arbeitserklärungen, Details zur Patentarbeit, Formular-3-Einreichungen zu entsprechenden ausländischen Anmeldungen, Einreichung von Strafverfolgungsdokumenten, Fristverlängerungen und Duldung von Verzögerungen.

Wichtige Änderungen:

   – Antrag auf Prüfung (RFE): Die Frist für die Einreichung eines RFE wurde von 48 Monaten auf 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum geändert und gilt für Anmeldungen, die am oder nach dem 15. März 2024 eingereicht werden. Für frühere Einreichungen gilt weiterhin die Frist von 48 Monaten.

   – § 8 Abs. 1: Die Einreichung des Formulars 3 für entsprechende ausländische Anträge ist jetzt nur noch zweimal erforderlich: zunächst bei der Einreichung des indischen Antrags oder innerhalb von sechs Monaten und dann innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des ersten Prüfungsberichts (FER).

   – § 8 Abs. 2: Verantwortliche sind verpflichtet, zugängliche Datenbanken zur Auswertung von Informationen zu entsprechenden ausländischen Anwendungen zu nutzen. Unter bestimmten Umständen können Antragsteller jedoch aufgefordert werden, innerhalb von zwei Monaten ein neues Formular 3 einzureichen.

   – Arbeitserklärung: Patentinhaber müssen alle drei Geschäftsjahre Arbeitserklärungen einreichen, mit Ausnahme des Jahres der Patenterteilung. Das Format des Formulars 27 wurde vereinfacht, sodass für indische Patente keine Wert- oder Verkaufsdaten mehr erforderlich sind.

  – Ermäßigung auf Verlängerungsgebühren: Patentinhaber können einen Rabatt von 10 % auf die Jahresgebühren erhalten, wenn sie sich für die elektronische Zahlung entscheiden, sofern sie sich mindestens vier Jahre im Voraus zur Zahlung der Jahresgebühren verpflichten.

   – Teilanmeldung: Anmelder können nun freiwillig Teilanmeldungen einreichen, die auf Offenbarungen in früheren Anmeldungen basieren.

Diese Änderungen zielen darauf ab, das Vertrauen der Interessengruppen in das indische Patentsystem zu stärken und die Zahl der Patentanmeldungen sowohl von inländischen als auch internationalen Anmeldern zu erhöhen. Darüber hinaus zielen sie darauf ab, die Antragsprüfung und Patenterteilung zu beschleunigen und so die Effizienz und Transparenz innerhalb des Systems zu fördern.

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