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Einwilligungsmodus V2: Google Shares teilt wichtige Details für Werbetreibende

Datum:

Die Google Ads-Verbindungsperson Ginny Marvin hat kürzlich wichtige Aktualisierungen bezüglich der Durchsetzung seiner Datenschutzbestimmungen durch Google hervorgehoben Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung.

Google verstärkt die Durchsetzung der Einwilligungsanforderungen für den Datenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Als Teil davon hat das Unternehmen den Einwilligungsmodus Version zwei (v2) eingeführt, der Parameter für die Anzeigenpersonalisierung und Remarketing-Einwilligungssignale enthält.

Werbetreibende müssen bis März 2024 Maßnahmen ergreifen, sonst riskieren sie den Verlust wichtiger Werbekapazitäten in der Region.

Google Hilfeseite lautet:

„Um weiterhin Mess-, Werbepersonalisierungs- und Remarketing-Funktionen nutzen zu können, müssen Sie die Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten von Endnutzern mit Sitz im EWR einholen und Einwilligungssignale an Google weitergeben. Die Anforderungen gelten auch, wenn Sie Google Analytics-Daten mit einem Google-Dienst nutzen.“

für Marvins BeiträgeHier erfahren Sie, was Werbetreibende über die ausstehende Frist wissen müssen.

Die Frist im März: Ein Aufruf zum Handeln für Werbetreibende

Der Zustimmungsmodus von Google, der es Werbetreibenden ermöglicht, ihre Google-Tag-Einstellungen basierend auf der Zustimmung des Nutzers anzupassen, wird aktualisiert.

Das Update fügt spezifische Parameter hinzu, um die Einwilligung für Anzeigenpersonalisierung und Remarketing-Zwecke zu erfassen.

Der aktualisierte Einwilligungsmodus wird zwei neue Parameter enthalten: ad_user_data und ad_personalization, das Einwilligungssignale im Zusammenhang mit personalisierter Werbung sendet.

Werbetreibende, die das neue Rahmenwerk nicht fristgerecht übernehmen, verlieren die Möglichkeit, personalisierte und Remarketing-Anzeigen zu schalten.

Umstellung auf Google Analytics 4 empfohlen

Marvin empfahl den Benutzern von Universal Analytics 360, so schnell wie möglich auf Google Analytics 4 (GA4) umzusteigen, um wichtige Werbefunktionen für Website-Traffic aus dem EWR aufrechtzuerhalten.

Sie stellte fest, dass GA4 jetzt über eine neue Einwilligungseinstellung verfügt, mit der Sie schnell überprüfen können, ob Einwilligungssignale ordnungsgemäß übermittelt werden.

Darüber hinaus bietet GA4 das verbesserte Konvertierungen Funktion, die Konvertierungsdaten von Erstanbietern verwendet, um eine detailliertere und aggregierte Ansicht des Konvertierungsverhaltens bereitzustellen.

Marvin wies auf zwei Hauptvorteile verbesserter Conversions für Werbetreibende hin:

„Ein Vorteil der Implementierung erweiterter Conversions in GA4 statt nur in Google Ads besteht darin, dass vom Nutzer bereitgestellte Daten für zusätzliche Zwecke verwendet werden können (z. B. Demografie und Interessen sowie bezahlte und organische Messung).“

Q&A-Einblicke

Marvin schloss ihre Beitragsreihe mit einer Frage-und-Antwort-Runde ab, in der sie sich mit allgemeinen Anliegen befasste:

  • Frist für Einwilligungsmodus V2: Obwohl kein konkretes Datum angegeben ist, beginnt die Durchsetzung im März.
  • UK-Verkehr: Britische Organisationen, die im EWR werben, müssen ebenfalls Aktualisierungen implementieren.
  • Conversion-Messung: Ohne Einwilligungsmodus v2 sind zukünftiges Remarketing und Personalisierung für Zielgruppen nicht möglich.

Weitere Überlegungen

Hier sind zusätzliche Überlegungen für Werbetreibende gemäß Marvins Social-Media-Beiträgen:

  • Erwägen Sie die Zusammenarbeit mit einer zertifizierten Consent-Management-Plattform (CMP), um ein konformes Consent-Banner zu erstellen und zu konfigurieren. Google empfiehlt die Zusammenarbeit mit einem seiner zertifizierten CMP-Partner.
  • Stellen Sie sicher, dass vorhandene Remarketing-Tags/Zielgruppen so konfiguriert sind, dass sie die neuen Einwilligungsparameter berücksichtigen. Testen Sie, ob sich Ihre Tags basierend auf den Einwilligungsentscheidungen des Benutzers angemessen verhalten.
  • Überprüfen Sie Ihre aktuelle Strategie zur Anzeigenmessung und stellen Sie sicher, dass Sie über ein alternatives Conversion-Tracking verfügen, das nicht auf Cookies/Werbe-IDs basiert, um sich auf die Post-Drittanbieter-Cookie-Landschaft vorzubereiten.
  • Nehmen Sie sich jetzt die Zeit, interne Stakeholder über bevorstehende Einwilligungsanforderungen aufzuklären und zu erklären, warum diese für die Aufrechterhaltung des Zugangs zu Nutzern im EWR-Markt unerlässlich sind.
  • Halten Sie Ausschau nach weiteren Updates von Google, wenn die Durchsetzungsfrist im März näher rückt.

Wenn Sie dies jetzt tun, wird die Beeinträchtigung Ihrer Werbemöglichkeiten im EWR so gering wie möglich gehalten.

FAQ

Was ist Consent Mode V2 und welche Auswirkungen hat er auf die Anzeigenpersonalisierung und das Remarketing?

Consent Mode V2 ist ein aktualisiertes Framework, das von Google eingeführt wurde, um Werbetreibenden dabei zu helfen, die Einwilligungsanforderungen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) für Online-Werbung einzuhalten.

Diese neue Version bietet spezifische Parameter zur Erfassung der Einwilligung des Endbenutzers im Zusammenhang mit der Personalisierung von Anzeigen (ad_personalization) und Remarketing (ad_user_data).

Werbetreibende im EWR oder solche, die auf EWR-Traffic abzielen, müssen diese Änderungen bis März 2024 umsetzen, um die Möglichkeit zur Bereitstellung personalisierter und Remarketing-Anzeigen aufrechtzuerhalten. Die Nichteinführung des Consent Mode V2 könnte zu einem erheblichen Verlust der Werbemöglichkeiten in der Region führen.

Warum wird die Einführung von Google Analytics 4 (GA4) für Universal Analytics 360-Benutzer empfohlen?

Benutzern von Universal Analytics 360 wird dringend empfohlen, auf Google Analytics 4 (GA4) umzusteigen, da GA4 über eine neue Einwilligungseinstellung verfügt, die sicherstellt, dass Einwilligungssignale korrekt weitergegeben werden.

Darüber hinaus enthält GA4 die Funktion „Erweiterte Conversions“, die auf First-Party-Daten basiert, um eine detaillierte, aggregierte Ansicht der Conversion-Aktivitäten zu bieten.

Durch die Umstellung auf GA4 behalten Werbetreibende wichtige Werbefunktionen bei und erhalten zusätzliche Einblicke in Demografie, Interessen sowie bezahlte und organische Messungen, die nicht ausschließlich von Google Ads abhängen.

Welche Maßnahmen sollten Werbetreibende angesichts der verschärften Durchsetzung der EWR-Verkehrsgenehmigungsanforderungen ergreifen?

  • Führen Sie den Einwilligungsmodus V2 vor Ablauf der Frist im März ein, um weiterhin die Möglichkeit zu haben, personalisierte und Remarketing-Anzeigen für EWR-Zielgruppen bereitzustellen.
  • Arbeiten Sie mit einer zertifizierten Consent-Management-Plattform (CMP) zusammen, um ein Consent-Banner zu erstellen, das den Richtlinienanforderungen entspricht.
  • Stellen Sie sicher, dass bestehende Remarketing-Tags und Zielgruppen die neuen Einwilligungsparameter respektieren und auf Grundlage der Nutzereinwilligung auf ordnungsgemäße Funktionalität getestet werden.
  • Entwickeln Sie alternative Conversion-Tracking-Methoden, die nicht auf Cookies oder Werbe-IDs angewiesen sind, im Hinblick auf den bevorstehenden Rückgang der Verwendung von Drittanbieter-Cookies.
  • Informieren Sie interne Stakeholder über die neuen Einwilligungsanforderungen und betonen Sie deren Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Zugangs zum EWR-Nutzermarkt.


Ausgewähltes Bild: Mamun Sheikh K/Shutterstock

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