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Das ist Müll! Fotograf kämpft gegen Circle City Broadcasting wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung

Datum:

Indianapolis, Indiana – Angeklagter Circle City Broadcasting, LLC d / b / a Wisch-TV, wird vom Kläger verklagt Christoph Sadowski über behauptet Urheberrechtsverletzung. Sadowski ist ein Fotojournalist aus New Jersey, der in zahlreichen populären Zeitungen und Zeitschriften veröffentlicht wurde. Obwohl er die Lizenzen für seine Fotos besitzt, heißt es in Gerichtsdokumenten, dass Sadowski Unternehmen erlaubt, eine einmalige Nutzungslizenz für sich selbst zu erwerben.

PhotoForBlog-300x206Der Beschwerde zufolge hat Sadowski im Jahr 2019 ein Foto mit dem Titel „062219garbagetruck4CS“ erstellt und urheberrechtlich geschützt, das die geschäftigen Straßen von zeigt New York City. Im Jahr 2021 veröffentlichte Circle City Broadcasting angeblich Sadowskis Werk auf seiner Website, ohne die erforderliche Lizenz zu erhalten. Es wird behauptet, dass sie das Bild nicht nur ohne Zustimmung gezeigt, sondern auch das von Sadowski herausgeschnitten haben Informationen zur Urheberrechtsverwaltung, was möglicherweise seine Rechte verletzt.

Trotz Sadowskis angeblichen Versuchen, die Angelegenheit gütlich zu lösen, gelang es Circle City Broadcasting angeblich nicht, das Problem zufriedenstellend zu lösen. Infolgedessen leitete Sadowski rechtliche Schritte ein, um den Vorwurf zu klären vorsätzliche Zuwiderhandlung.

Die Anwälte des Klägers argumentieren, dass die Handlungen von Circle City in Verbindung mit ihrem eigenen Urheberrechtsausschluss und ihrer eigenen Richtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums ein klares Verständnis des Urheberrechts demonstrieren, was ihre angebliche Verletzung noch ungeheuerlicher macht.

Sadowski sucht Restitution für den entstandenen Schaden, sei es durch tatsächlichen Schaden, gesetzlicher Schadensersatz, oder Ausschweifung der Gewinne. Darüber hinaus verlangt er die Erstattung der Anwaltskosten und eine dauerhafte Kündigung einstweilige Verfügung um weitere angebliche Verstöße zu verhindern.

Der Fall wurde zugewiesen Richter James R. Sweeney II und Richter Tim A. Baker. WildemannIn der US-Bezirksgericht von Süd-Indiana und ihm wurde die Fallnummer 1:24-cv-00324 zugewiesen.

Beschwerde

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