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Beschäftigte der Regierung von Kerala, die Anspruch auf Sonderurlaub für Behinderte haben

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Eine Kammer des Obersten Gerichtshofs von Kerala hat entschieden, dass ein Regierungsangestellter, der auf dem Weg zur Arbeit oder vom Büro verletzt wird, einen Behindertenurlaub erhalten kann.

Die von Richter Ak Jayasankaran Nambiar und Richter Mohammed Nias CP präsidierte Bank wies die Berufung der Landesregierung gegen das Urteil einer einzelnen Bank zu Shylaja K Unnithans Petition zurück.

Shylaja, eine Lehrerin an der W Higher Secondary School in Thamarakkulam in Alappuzha, war am 9. August 17 um 2012:16 Uhr auf dem Weg von zu Hause zur Schule verunglückt. Sie wurde lebensgefährlich verletzt und wurde sofort ins Krankenhaus eingeliefert und nach vier Monaten, am Dezember, entlassen 2012, XNUMX.

Sie hatte einen Sonderurlaub wegen Behinderung beantragt, wie in den Klauseln 97 und 98 der Kerala Service Rules (KSR) angegeben, aber der Antrag wurde von der Landesregierung abgewiesen. Als Reaktion auf die Ablehnung wandte sie sich umgehend an den High Court.

Die einzige Bank hatte bei der Regierung eine erneute Prüfung beantragt, aber das Plädoyer wurde abgelehnt. Die Landesregierung erklärte, dass Shylaja keinen Anspruch auf die Leistungen des Behindertenurlaubs habe, da die Verletzung nicht durch oder als Folge von Shylajas Arbeitsleistung verursacht worden sei.

Die Bank wies diese Argumentation jedoch zurück und sagte, dass die Regierung die Regeln in KRC nicht einfach eng und restriktiv auslegen könne. Sie können einer Person den Sonderurlaub für Behinderte nicht verweigern, wenn diese Person zufällig von zu Hause zur Arbeit fährt und unterwegs einen Unfall erleidet.

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Quelle: https://www.hrkatha.com/news/kerala-government-employees-eligible-for-special-disability-leave/

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