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Auf dem Weg zu einer besseren Zukunft: Verbesserung des Denkens und der natürlichen Gerechtigkeit in indischen IP-Rechtsstreitigkeiten

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Geistiges Eigentum bleibt das Herzstück der Innovationsförderung in allen Rechtsordnungen. Patent- und Markenrechtsstreitigkeiten spielen eine entscheidende Rolle bei der Wahrung und Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in allen Gerichtsbarkeiten, einschließlich Indien. Die Grundsätze der natürlichen Gerechtigkeit gelten für Fälle des geistigen Eigentums genauso wie für andere Gesetze, und es ist die Aufgabe jedes Rechtsträgers, sicherzustellen, dass diese Grundsätze befolgt werden. In Indien ist der Controller of Patent and Trademarks mit der Befugnis ausgestattet, Marken und Patente zu erteilen oder abzulehnen, indem er angemessene Begründungen anwendet, wie sie in den indischen Gesetzen zum geistigen Eigentum in Indien (Indian Trademark and Patent Act) vorgesehen sind. Die jüngsten Entwicklungen in indischen Gerichtssälen haben jedoch erhebliche Probleme im Zusammenhang mit IP-Rechtsstreitigkeiten in Indien deutlich gemacht. Zu diesen Problemen gehören das Fehlen einer angemessenen Begründung in Patent- und Markenbeschlüssen, eine Reihe von Copy-Paste-Urteilen, die gefällt werden, ohne sich mit den Feinheiten spezifischer Fälle zu befassen und die Grundsätze der natürlichen Gerechtigkeit aufrechtzuerhalten, sowie die zunehmende Zahl von Patentanträgen und -erteilungen, die ihr Ziel gemäß der Verordnung nicht erreichen Rückblick auf nicht funktionierende Patente und die Pilling-Fälle mit den Marken- und Patentämtern nach der Auflösung des IPAB. Der Artikel versucht, solche Probleme im Detail zu analysieren, um eine zum Nachdenken anregende Argumentation und einen Weg für IP-Rechtsstreitigkeiten in Indien in den kommenden Jahren zu entwickeln.

Die Reflexion des Obersten Gerichtshofs von Delhi über das Patentamt

Die Prinzipien der natürlichen Gerechtigkeit sind der Kern aller Fehler, die bei den jüngsten Patent- und Markenentscheidungen schiefgelaufen sind. Diese auch als Verfahrensgerechtigkeit bezeichneten Grundsätze umfassen grundlegende Rechtsprinzipien, die faire Entscheidungsprozesse regeln. Zu diesen Grundsätzen gehört das Recht auf Anhörung, das sicherstellt, dass alle Parteien die Möglichkeit haben, ihren Fall darzulegen und auf Vorwürfe zu reagieren; die Voreingenommenheitsregel, die von Entscheidungsträgern verlangt, unparteiisch und frei von Interessenkonflikten zu sein; die Regel der begründeten Entscheidung, die vorschreibt, dass Entscheidungen auf klaren und rationalen Überlegungen beruhen müssen; Mitteilung, Bereitstellung angemessener und rechtzeitiger Informationen für die Parteien über das Verfahren; Berücksichtigung relevanter und verlässlicher Beweise; und das Recht auf ein unparteiisches Gericht, das sicherstellt, dass Entscheidungsträger unvoreingenommen und unabhängig sind. Diese Grundsätze sind von entscheidender Bedeutung für die Wahrung von Fairness, Transparenz und Integrität in Rechtsstreitigkeiten über geistiges Eigentum und den Schutz der Rechte aller Beteiligten.

Diese Grundsätze sind bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums von enormer Bedeutung, wie die jüngsten Fälle zeigen, die die Notwendigkeit gut begründeter Patentanordnungen verdeutlichen. Man kann mit Sicherheit sagen, dass 2023 das Jahr der unbegründeten Anordnungen des indischen Patentamts war. Die Anklage des Obersten Gerichtshofs von Delhi wegen mangelnder Begründung in Ablehnungsbeschlüssen in verschiedenen Fällen in diesem Jahr unterstreicht, wie wichtig es ist, bei patentbezogenen Entscheidungen die Grundsätze der natürlichen Gerechtigkeit einzuhalten.

Interessanterweise haben sogar Richter der zunehmenden Zahl unbegründeter Anordnungen des Patentkontrolleurs und des Markenregisters zugestimmt und erklärt, warum dies problematisch ist. Der Das IPD des Delhi High Court hat seinen Jahresbericht 2022-23 veröffentlicht, wo Richter Jyoti Singh (auf Seite 34), ein ehemaliges Mitglied des IPD, den Mangel an ausreichender Begründung in den jüngsten Anordnungen von IP-Ämtern hervorhob. Richter Singh wies auf Fälle hin, in denen die von den Gegnern vorgebrachten Gründe nicht berücksichtigt wurden, die Ablehnungen auf dem Stand der Technik beruhten, der nicht im ersten Prüfungsbericht (FER) oder in der Anhörungsmitteilung zitiert wurde, und in denen Nicht-Patentierbarkeitsgründe geltend gemacht wurden, ohne dass im Rahmen der Strafverfolgung darauf eingegangen wurde. Sie betrachtete dies als einen klaren Verstoß gegen die Grundsätze der natürlichen Gerechtigkeit. Richter Singh erörterte auch Beschwerden gegen Ablehnungsbeschlüsse mit unklarer Analyse der erfinderischen Tätigkeit und hob Probleme bei der Funktionsweise des Markenregisters hervor, darunter übermäßige Anhängigkeit von Markenanmeldungen, fehlerhafte Werbung und Verzögerungen bei Prüfungsberichten und Verlängerungen. Diese Mängel haben zu unnötigen und langwierigen Rechtsstreitigkeiten geführt.

Nun lässt sich nicht leugnen, dass Redebefehle, die eine klare und eindeutige Begründung liefern und für sich selbst sprechen, der Eckpfeiler jeder Patent- oder Markenordnung sind, da sie für die Gewährleistung von Argumentationsgerechtigkeit, Transparenz und die Wahrung der Grundsätze der natürlichen Gerechtigkeit unerlässlich sind solche Entscheidungen. Schauen wir uns einige Fälle an, die das Fehlen von Sprechbefehlen verdeutlichen.

In Blackberry Limited gegen Assistant Controller of Patents and DesignsDas Gericht bemängelte die fehlende Begründung in den Absätzen 5 und 6 des angefochtenen Beschlusses. Es wies darauf hin, dass eine bloße Wiederholung der Behauptungen des Beschwerdeführers ohne Begründung oder Begründung nicht ausreiche. Das Gericht betonte, dass die Begründung eines Beschlusses für die natürliche Gerechtigkeit von entscheidender Bedeutung ist, da sie dem Antragsteller hilft, die Gründe für die Berufung zu verstehen, und eine wirksame gerichtliche Überprüfung ermöglicht. Das Gericht betonte, dass das Fehlen einer Begründung in einer Anordnung die gesamte Anordnung ungültig mache. Im vorliegenden Fall wurden die Einzelheiten der Erfindung und des Verfahrens zwar ausreichend dargelegt, das Fehlen einer Begründung, die die endgültige Entscheidung stützte, machte sie jedoch willkürlich und ließ auf eine subjektive Entscheidung schließen. Das Gericht forderte die Vermeidung solcher mechanischen Anordnungen und Anordnungen zum Ausschneiden und Einfügen und betonte die Notwendigkeit gut formulierter Gründe, um eine ordnungsgemäße Prüfung und wirksame gerichtliche Überprüfung sicherzustellen. Das Gericht wies darauf hin, dass die im angefochtenen Beschluss genannten Gründe für die Zurückweisung der Argumente der Beschwerdeführerin lediglich eine wörtliche Wiedergabe ihrer eigenen Ansprüche seien. Bezogen auf a vorherige EntscheidungDas Gericht betonte, dass es sich bei der Frage der Erteilung oder Ablehnung eines Patents um eine schwerwiegende Angelegenheit handele, die von den zuständigen Beamten des Büros des Patentkontrolleurs die gebotene Sorgfalt und die Angabe gut formulierter Gründe in ihren Anordnungen erfordere. Dies gewährleistet nicht nur den Schutz der Rechte des Antragstellers, sondern ermöglicht bei Bedarf auch eine wirksame gerichtliche Kontrolle.

Ferner ist in Rosemount Inc. gegen Deputy Controller of Patent and DesignsIm Mittelpunkt des Streits stand eine Patentanmeldung für ein „Prozessgerät mit Dichtemessung“ und die anschließende Ablehnungsanordnung des Verantwortlichen. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass er angemessen auf den ersten Prüfungsbericht (FER) und die Anhörungsmitteilung reagiert und dabei die Unterscheidungskraft seiner Erfindung im Vergleich zum Stand der Technik hervorgehoben habe. Der Anordnung des Controllers fehlte jedoch eine angemessene Analyse der Erläuterungen des Beschwerdeführers, und er konzentrierte sich lediglich auf den Stand der Technik und gelangte zu dem Schluss, dass es dem geänderten Anspruch an erfinderischer Tätigkeit mangele. Das Gericht betonte, dass die angefochtene Anordnung gegen das Erfordernis einer Redeordnung verstoße und zitierte frühere Fälle (Agriboard International LLC gegen Deputy Controller of Patents and Designs (2022 SCC OnLine Del 940), Auckland Uniservices Limited gegen Assistant Controller of Patents and Designs ( CA(COMM-IPD-PAT)), NV Satheesh Madhav und Anr. gegen Deputy Controller of Patents and Designs (2022 SCC OnLine Del 4568), Alfred Von Schukmann gegen The Controller General of Patents, Designs and Trademarks und Ors (CA (COMM.IPD-PAT) 435/2022)), um die Notwendigkeit hervorzuheben, dass das Patentamt eine begründete Analyse des Stands der Technik vorlegt und erklärt, warum es der betreffenden Erfindung an Neuheit mangelt. In Grupo Petrotemex gegen PatentkontrolleurIn dem Fall ging es um eine Patentanmeldung, die mit neuen, zuvor nicht vorgebrachten Einwänden abgelehnt wurde. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass in den Einwänden im FER und in der Anhörungsmitteilung lediglich mangelnde Neuheit angeführt wurde, der angefochtene Beschluss, der am selben Tag wie die Anhörung erlassen wurde, die Anmeldung jedoch mit der Begründung mangelnder Erfindungsreichtum zurückwies. Das Gericht verwies die Sache an das Patentamt zurück und betonte, dass alle Einspruchsgründe dem Antragsteller vor der mündlichen Verhandlung mitgeteilt werden müssen, um ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Solche Anordnungen sind nicht auf das Patentamt beschränkt. In diesem Markenfall von Shell Brands International AG gegen Registrar of TrademarksDas Gericht betonte, dass Einwände nach § 11 Abs. 1 die angeblich ähnlichen Marken angeben müssen, um Transparenz und Rechenschaftspflicht im Entscheidungsprozess zu gewährleisten. Das Gericht erkannte an, dass das Versäumnis des Standesbeamten, die angeblich ähnliche Marke anzuführen und eine ordnungsgemäße Erklärung abzugeben, gegen die Grundsätze der natürlichen Gerechtigkeit verstoße. Indem das Gericht den angefochtenen Beschluss aufhob und den Registrator anwies, die Marke innerhalb von drei Monaten zu veröffentlichen, bekräftigte es die Bedeutung gut begründeter, auf den Grundsätzen der natürlichen Gerechtigkeit beruhender Anordnungen.

Die Rolle von Patentbeschlüssen in Berufungsverfahren

Diese Entscheidungen haben zweifellos das Vertrauen jedes Berufungsgremiums auf die Anordnung seiner nachgeordneten Behörde und die Unterstützung, die es bietet, um ein fundiertes Verständnis der vorliegenden Angelegenheit zu entwickeln, unterstrichen. Der Patenterteilungsprozess vor dem Patentamt ist eine langwierige und erschöpfende Angelegenheit, die verschiedene Einreichungs- und Klarstellungsrunden umfasst. Es ist daher nur zu erwarten, dass der nach Prüfung des Antrags endgültig ergangene Beschluss alle relevanten Einzelheiten verständlich wiedergibt. Dies spielt insbesondere dann eine sehr wichtige Rolle, wenn die Anordnungen von einer geschädigten Partei angefochten werden. Gut begründete Anordnungen helfen der Berufungsbehörde, sich mit der Sachlage vertraut zu machen und begründete und fundierte Entscheidungen zu treffen. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass die vom Patentamt erlassenen Anordnungen erkennbar sind und die umfassendere Rolle anerkennt, die sie bei der Verwirklichung der Ziele der Gerechtigkeit spielen.

Vielleicht haben wir eine Lösung

Die Lösung könnte in der gegeben worden sein Microsoft Technology Licensing, LLC gegen The Assistant Controller of Patents and Designs Fall. Das Urteil in diesem Fall befasst sich nicht nur mit der Frage der Patentierbarkeit computerbezogener Erfindungen, sondern liefert auch wertvolle Erkenntnisse darüber, wie klare Richtlinien und Beispiele zu fundierteren Anordnungen des Patentamts beitragen können. Durch die Festlegung umfassender Richtlinien und die Einbeziehung von Praxisbeispielen kann das Patentamt den Prüfern zuverlässige Wegweiser bieten, die Konsistenz fördern und Diskrepanzen bei ihren Entscheidungen verringern. Dieser Ansatz stellt sicher, dass Prüfer den Inhalt und den technischen Beitrag einer Erfindung berücksichtigen, anstatt sich ausschließlich auf ihre Beschreibung zu verlassen. Durch die Bereitstellung spezifischer technischer Kriterien für die Bewertung von Erfindungen und die Einbeziehung gerichtlicher Leitlinien ermöglichen die Richtlinien den Anmeldern, die Erwartungen des Patentamts zu verstehen und Anmeldungen zu verfassen, die die technischen Vorzüge ihrer Erfindungen wirksam zur Geltung bringen. Letztendlich fördern diese Maßnahmen die Transparenz, Vorhersehbarkeit und verbesserte Qualität des Prüfungsprozesses und erleichtern den Erlass begründeter Anordnungen des Patentamts.

Patente als Anreize für Innovationen

Der Oberste Gerichtshof von Delhi hat die Bedeutung von Patenten als Anerkennung kreativer Bemühungen beim Erfinden anerkannt. Erfindungen fördern wissenschaftliche Erkenntnisse und haben einen enormen öffentlichen Wert. Daher erfordert die Erteilung oder Verweigerung von Patenten sorgfältige Überlegungen und Überlegungen. Längere Verzögerungen bei der Patentgenehmigung verkürzen deren effektive Lebensdauer und halten Erfinder davon ab, neue und innovative Methoden, Produkte oder Prozesse zu verfolgen. Die jüngsten Urteile betonen die negativen Folgen unnötiger Verzögerungen im Patentsystem und betonen die Bedeutung gut durchdachter Entscheidungen zur Wahrung seiner Integrität. Ziel dieser Richtlinien ist es, Fortschritte in die richtige Richtung sicherzustellen.

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