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Aktuelle Nachrichten! Der Exekutivdirektor fragt die Große Kammer, ob eine Berufung erforderlich ist, um die Umwandlung einer abgelehnten Unionsmarke zu ermöglichen. – Kluwer-Marken-Blog

Datum:

Am April 2nd, hat das EUIPO die erste Befassung der Großen Beschwerdekammer durch den Exekutivdirektor gemäß Artikel 159 Absatz 4 Buchstabe l UMV Nr. öffentlich bekannt gegeben. 2017/1001 in Verbindung mit Artikel 37 Absätze 4 und 5 der EUTMDR Nr. 2018/625 (siehe unter https://www.euipo.europa.eu/es/news/first-referral-of-questions-by-the-executive-director-to-the-grand-board-of-appeal ).

Die Hauptfrage betrifft die Entscheidung der Beschwerdekammer (BOA) im Fall „NIGHTWATCH“ (R 1241/2020-4 vom 26 – siehe hier unser vorheriger Kommentar). Das BOA erlaubte abweichend von den EUIPO-Richtlinien die Umwandlung einer abgelehnten Unionsmarkenanmeldung nach deren Zurücknahme innerhalb der Beschwerdefrist, ohne dass eine Beschwerde eingelegt werden musste.

Die vollständige Befassung wird in der Aprilausgabe des Amtsblatts des Amtes veröffentlicht und interessierte Parteien wie Nutzergruppen haben gemäß Artikel 37 Absatz 6 UMDR das Recht, dem Großen Ausschuss zu dieser Angelegenheit Anmerkungen vorzulegen. Wir werden die weitere Entwicklung verfolgen und nach Veröffentlichung darüber berichten!

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