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SPACs: Singapore Exchange (SGX) führt aktualisierte Richtlinien für die SPAC-Notierung ein

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Die Singapore Exchange (SGX) hat kürzlich bekannt gegeben, dass sie aktualisierte Regeln erstellt haben, die es Special Purpose Acquisition Companies (SPACs) ermöglichen, „mit Wirkung vom 3. September 2021“ auf ihrem Mainboard zu notieren.

Tan Boon Gin, CEO der Singapore Exchange Regulation (SGX RegCo), stellte fest, dass die SPAC Rahmen sollte den Unternehmen eine alternative Möglichkeit zur Kapitalbeschaffung bieten, die sowohl hinsichtlich des Preises als auch der Ausführung mehr Sicherheit bietet.

Tan hinzugefügt dass sie wollen, dass der SPAC-Prozess „zu guten Zielunternehmen führt, die an der SGX notiert sind und den Anlegern mehr Auswahl und Möglichkeiten bieten“. Tan erwähnte auch, dass „um dies zu erreichen, können Sie erwarten, dass wir uns auf die Qualität und Erfolgsbilanz der Sponsoren konzentrieren.“ Tan merkte weiter an, dass sie „Anforderungen eingeführt haben, die die Haut der Sponsoren im Spiel stärken und ihre Ausrichtung auf die Interessen der Aktionäre erhöhen“.

Ein SGX-Listing unter dem SPAC-Framework „muss“ die folgenden Merkmale haben:

  • Mindestmarktkapitalisierung „von S$150 Millionen“
  • De-SPAC muss „innerhalb von 24 Monaten nach dem Börsengang mit einer Verlängerung um bis zu 12 Monate unter Erfüllung vorgeschriebener Bedingungen“ erfolgen.
  • Moratorium für Sponsoren-Aktien vom Börsengang an de-SPAC, „ein 6-monatiges Moratorium nach dem de-SPAC und für anwendbare resultierende Emittenten ein weiteres 6-monatiges Moratorium danach für 50 % des Aktienbesitzes.“
  • Sponsoren müssen „mindestens 2.5% bis 3.5% der IPO-Aktien/Anteile/Optionsscheine je nach Marktkapitalisierung des SPAC“ zeichnen.
  • De-SPAC kann fortfahren, „wenn mehr als 50 % der unabhängigen Direktoren der Transaktion zustimmen und mehr als 50 % der Aktionäre für die Transaktion stimmen“
  • An Aktionäre ausgegebene Optionsscheine „werden abtrennbar sein und die maximale prozentuale Verwässerung der Aktionäre aufgrund der Umwandlung von Optionsscheinen, die beim Börsengang ausgegeben werden, ist auf 50 % begrenzt“
  • Allen unabhängigen Aktionären stehen „Rücknahmerechte zu“
  • Sponsorenwerbung „Limit von bis zu 20 % der ausgegebenen Aktien beim Börsengang“

Mehr als 80 Befragte gaben Feedback, was vielleicht die höchste Antwortrate auf eine SGX-Beratung „in letzter Zeit“ ist, wie die Ankündigung ergab. Es stellte auch fest, dass zu den Befragten Finanzinstitute, Investmentbanken, Private-Equity- und Risikokapitalfonds, Corporate-Finance-Firmen, Privatinvestoren, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Interessenverbände gehörten, „deren Ansichten bei der Festlegung des Rahmens sorgfältig berücksichtigt wurden“.

Wie in der Ankündigung bestätigt, wird SGX weiterhin mit den Vereinigung der Wertpapierinvestoren (Singapur) um „das Verständnis von Kleinanlegern für SPACs durch gemeinsame Bemühungen, einschließlich der Durchführung von Bildungsprogrammen, zu verbessern“.

SGX wird „separat eine Partnerschaft mit dem Singapore Institute of Directors eingehen, um zukünftige Direktoren von SPACs über die von ihnen erwarteten Verantwortlichkeiten und Pflichten aufzuklären“, heißt es in der Aktualisierung.

Die Antworten von SGX auf das erhaltene Feedback und die aktualisierten Regeln können abgerufen werden hier.

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Quelle: https://www.crowdfundinsider.com/2021/09/179975-spacs-singapore-exchange-sgx-introduces-updated-spac-listing-guidelines/

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