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Markenfall: In Bezug auf Vox Populi Registry Ltd., USA

Datum:

Das Trademark Trial and Appeal Board (TTAB) lehnte die Eintragung der Marke „.SUCKS“ in Standardzeichen und einer stilisierten, verpixelten Schriftart zu Recht ab, weil sie nicht als Marke für die Betreiberdienste der Domainnamenregistrierung des Antragstellers fungierte, so das US-Berufungsgericht hat der Federal Circuit entschieden. Substanzielle Beweise unterstützten die Feststellung der Kammer, dass Verbraucher die Standardzeichenmarke .SUCKS als einen nicht herkunftsbezogenen Teil eines Domänennamens ansehen würden, und die Kammer irrte nicht, als sie feststellte, dass die stilisierte Form von .SUCKS keinen separaten kommerziellen Eindruck erwecken würde Support-Registrierung (In Bezug auf Vox Populi Registry Ltd., 2. Februar 2022, Dyk, T.).

Falldatum: 02. Februar 2022
Fallnummer: Nr. 21-1496
Gericht: Berufungsgericht der Vereinigten Staaten, Federal Circuit

Eine vollständige Zusammenfassung dieses Falls wurde veröffentlicht auf Kluwer IP-Recht.


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