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EU soll Geldwäsche per Krypto eindämmen: Börsen zur Nachverfolgung von Überweisungen

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Die Europäische Union (EU) hat am Mittwoch eine neue Einigung erzielt, da die politischen Entscheidungsträger Wege gefunden haben, Geldwäscheaktivitäten einzudämmen, die unter Verwendung von Kryptowährungen durchgeführt werden, so a Presseerklärung.

EU bringt Börsen unter die „Travel Rule“

Der EU-Gesetzentwurf wird keine Mindestschwellenwerte oder Ausnahmen für Überweisungen von geringem Wert an Kryptowährungsbörsen oder Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) enthalten. Mit dem New Deal In Kraft treten, werden CASPs unter die „Travel Rule“ der Financial Action Task Force fallen und folglich verpflichtet sein, Informationen zu jeder Transaktion zu sammeln. 

Der EU-Gesetzesentwurf mit dem Titel „Transfer of Funds Regulation“ wird CASPs dazu verpflichten, Kundendaten mit Transaktionen zu sammeln und zu senden. CASPs müssen auch Informationen zu Transaktionen und anderen Kundendaten bereitstellen, wenn die Behörden dies im Lichte einer laufenden Untersuchung im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verlangen.

„Diese neue Verordnung stärkt den europäischen Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche, verringert das Betrugsrisiko und macht Krypto-Asset-Transaktionen sicherer“, sagte Ernest Urtasun, Mitberichterstatter des Gesetzentwurfs. 

Urtasun fügte hinzu, dass dieses EU-Gesetz „eine der ehrgeizigsten Reiseregeln für die Übertragung von Krypto-Vermögenswerten weltweit“ einführen werde.

Nicht gehostete Wallets

Un-hosted Wallets, also Wallets, die nicht in eine Krypto-Börse integriert sind und somit direkt von einem Nutzer verwaltet werden, fallen ebenfalls nur dann unter die neue EU-Regelung, wenn ein Nutzer mit einem gehosteten Wallet interagiert. Transaktionen von nicht gehosteten zu nicht gehosteten Wallets fallen jedoch nicht unter diese Regel. 

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