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Drei Erkenntnisse aus den neuen vorgeschlagenen Regeln der SEC zu Klimaangaben

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Heute stimmte die Securities & Exchange Commission mit 3 zu 1 für die Annahme eines lang erwarteten Satzes von vorgeschlagene Überarbeitungen SEC-Vorschriften zur Offenlegung von Klimarisiken und damit verbundenen finanziellen Auswirkungen sowie Daten zu Treibhausgasemissionen in bestimmten SEC-Einreichungen. Die Empfehlung zur Annahme des neuen Regelwerks war nicht einstimmig, wobei Kommissarin Hester Peirce gegen die Maßnahme stimmte und argumentierte, dass das neue Regelwerk bestenfalls unnötig sei und schlimmstenfalls das Mandat der SEC, nur wesentliche Aussagen zu regulieren, unangemessen überschreite Investoren. Die SEC hat auch ein „Profil“, um den neuen Vorschlag zusammenzufassen.

Hier sind drei wichtige Erkenntnisse aus den neuen vorgeschlagenen Offenlegungsregeln der SEC zum Thema Klima.

Klimaangaben im Jahresabschluss

Erstens hat die SEC Änderungen an der Regulation SX – die Abschlüsse regelt, die in bei der SEC eingereichten Dokumenten enthalten sind – vorgeschlagen, um klimabezogene Kennzahlen in bestehenden Posten des Abschlusses mit einer weiteren Erläuterung dieser Probleme in den Anmerkungen zum Jahresabschluss des Emittenten zu verlangen. Als Reaktion auf die Forderungen der Anleger nach einem einheitlichen Satz von Offenlegungsregeln erklärte die SEC, dass sie Teile des Rahmenwerks und des Vokabulars übernommen habe, die von der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) verwendet werden. Die SEC ist der Ansicht, dass die Einbeziehung des TCFD-Offenlegungsrahmens die Kosten der Umsetzung der neuen Vorschriften für Unternehmen mindern wird, da viele Unternehmen bereits Klimaoffenlegungen auf der Grundlage der TCFD-Richtlinien melden. Paul Munter, Chief Accountant der SEC, merkte an, dass die neuen Klimavorschriften auf bestehenden Offenlegungspflichten für Jahresabschlüsse aufbauen und bereits bestehenden Prüfungsanforderungen unterliegen würden.

Wichtig ist, dass die Überarbeitungen von Regulation SX eine Erheblichkeitsschwelle beinhalten, die von Registranten verlangt, Folgendes offenzulegen:

die finanziellen Auswirkungen von Unwetterereignissen, anderen natürlichen Bedingungen, Übergangsaktivitäten und identifizierten klimabezogenen Risiken auf den Konzernabschluss, die in der entsprechenden Einreichung enthalten sind es sei denn, die aggregierte Wirkung der Unwetterereignisse, andere natürliche Bedingungen, Übergangsaktivitäten und identifizierte klimabezogene Risiken is weniger als ein Prozent des Gesamtpostens für das betreffende Geschäftsjahr.

Offenlegung von Treibhausgasemissionen

Zweitens ändert der neue Vorschlag der SEC die Verordnung SK – die detaillierte Offenlegungsanforderungen (außer Jahresabschlüssen) verbietet, die für mehrere erforderliche Einreichungen gelten, darunter Registrierungserklärungen, regelmäßige Berichte und Proxy-Statements –, um die Offenlegung von Treibhausgasemissionen (THG) mit unterschiedlichen Abweichungen zu verlangen Anforderungen basierend auf dem „Umfang“ der beteiligten Treibhausgase. Wenn die neue Regel angenommen wird, müssen Registranten ihre direkten THG-Emissionen (Scope 1) und indirekten THG-Emissionen aus eingekauftem Strom und anderen Energieformen (Scope 2) offenlegen. Einige Registranten müssen ihre Scope-3-THG-Emissionen offenlegen – d. h. diejenigen, die „durch vor- und nachgelagerte Aktivitäten in der Wertschöpfungskette eines Registranten“ erzeugt werden – wenn sie wesentlich sind oder wenn der Registrant ein THG-Ziel festgelegt hat, das seine Scope-3-THG-Emissionen umfasst. Kleinere berichtende Unternehmen werden von der Scope-3-Meldepflicht ausgenommen. Die SEC hat auch einen „sicheren Hafen“ aufgenommen, der Registranten vor der Haftung nach den Wertpapiergesetzen für die Offenlegung von Scope-3-THG-Emissionen schützen würde.

Die vorgeschlagene Änderung würde auch Registranten, die als „große beschleunigte“ oder „beschleunigte“ Anmelder eingestuft werden, dazu verpflichten, einen Bescheinigungsbericht von einem unabhängigen Bescheinigungsdienstanbieter zu erhalten. Die Regel verlangt nicht, dass der Bestätigungsdienstanbieter beim Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) registriert ist, aber der Anbieter muss die Anforderungen an Unabhängigkeit und Fachwissen erfüllen.

Die Anforderung zur Offenlegung von Treibhausgasemissionen war ein heißes Diskussionsthema, nicht nur unter SEC-Anmeldern und Interessenvertretern, sondern auch unter den SEC-Kommissaren selbst. In ihrer Stellungnahme gegen die Annahme der neuen Vorschriften wies Kommissarin Hester Peirce darauf hin, dass die Änderungen von Registranten verlangen würden, THG-Emissionen von Scope 1 und Scope 2 offenzulegen, unabhängig davon, ob sie für die finanzielle Gesamtsituation des Registranten wesentlich sind. Kommissar Peirce deutete auf die wahrscheinlich kommenden rechtlichen Herausforderungen hin und argumentierte, dass die Regulierung von Erklärungen, die nicht wesentlich sind, die First Amendment-Rechte von Unternehmen verletzen und über das Kongressmandat der SEC hinausgehen könnte.

Stufenweiser Ansatz

Drittens treten diese Regeln heute nicht in Kraft. Die SEC hat eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist angekündigt. Wenn die SEC am Ende dieses Zeitraums die neuen Regeln wie vorgeschlagen annimmt, wird es einen schrittweisen Umsetzungsansatz geben, der an den Status des Registranten gebunden ist. Unter der Annahme, dass die Regeln im Dezember 2022 in Kraft treten, hätten große beschleunigte Melder bis 2024 (in Bezug auf das Geschäftsjahr 2023) Zeit, um die neuen erforderlichen klimabezogenen Offenlegungen, einschließlich Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen, in ihre SEC-Einreichungen aufzunehmen . Beschleunigte und nicht beschleunigte Melder haben bis 2025 (in Bezug auf das Geschäftsjahr 2024) Zeit, um die neuen Offenlegungsanforderungen zum Klimaschutz zu erfüllen, und kleinere berichtende Unternehmen haben bis 2026 (in Bezug auf das Geschäftsjahr 2025) Zeit. Für die Offenlegung von Scope-3-THG-Emissionen und Bescheinigungen Dritter gelten zusätzliche Phasenperioden.

Wir werden weiterhin vorgeschlagene Überarbeitungen in Bezug auf Klimaangaben prüfen und weitere Aktualisierungen und Analysen veröffentlichen.

Die Post Drei Erkenntnisse aus den neuen vorgeschlagenen Regeln der SEC zu Klimaangaben erschien zuerst auf Börsengang, was dann?.

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