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Düsseldorf auf Neuland mit Teil-AASI gegen Xiaomi

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Das Landgericht Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung gegen Xiaomi bestätigt (Az.: 4c O 73/20; 4c O 74/20; 4c O 75/20). Im Dezember hatten Philips, General Electric und Mitsubishi Electric bereits ein AASI-Ex-Parte gegen den chinesischen Mobilfunkkonzern erwirkt.

HEVC reichte die AASI ein, um anhängige Klagen beim selben Gericht zu schützen. Das Hauptverfahren, das im August letzten Jahres begann, betreffen Xiaomis angebliche Verletzung der Patente von HEVC Advance Xiaomi (Aktenzeichen: 4c O 49/20; 4c O 50/20; 4c O 68/20).

HEVC und Xiaomi in Düsseldorf

In der Regel muss in ASI-Verfahren in Deutschland den einstweiligen Verfügungsansprüchen ein anhaltendes oder drohendes Verletzungsrisiko vorausgehen. Dazu gehört auch, dass der Beklagte einen konkreten Hinweis auf eine drohende oder geplante Verletzung vorlegen muss.

Im Fall Xiaomi bestätigte das Düsseldorfer Gericht jedoch seine erstinstanzliche Entscheidung, ohne dass die klagenden Parteien solche Beweise vorlegten. Dieser vorsorgliche Erlass einer einstweiligen Verfügung ist für das Düsseldorfer Gericht Neuland, obwohl die deutsche Justiz in solchen Angelegenheiten immer lauter wird.

Es waren nicht nur schlechte Nachrichten für Xiaomi. Die jüngste Entscheidung des Gerichts von Ende Juni wurde nur bedingt bestätigt. Es begrenzt den Geltungsbereich der ursprünglich gewährten AASI. Während die erste Anordnung Xiaomi untersagte, eine ASI in einer Gerichtsbarkeit außerhalb Deutschlands zu erhalten, ist die aktuelle Anordnung nur gegen ASIs in China vollstreckbar.

HEVC fördert eine AASI

Philips, General Electric und Mitsubishi Electric sind alle Teil des HEVC-Patentpools. Im Sommer 2020 haben vier Mitglieder des HEVC-Pools im Hauptverfahren eine Klagewelle gegen Xiaomi wegen des Videocodierungsstandards HEVC/H.265 eingeleitet. Die Poolmitglieder warfen Xiaomi vor, gegen den Standard verstoßen zu haben.

Im Dezember 2020 beantragten die drei Kläger beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung. Der Pool reagierte auf den vorherrschenden Trend, dass chinesische Unternehmen ASIs einreichen.

Ursprünglich umfasste das Urteil alle Patentrechte der Antragsteller, einschließlich anderer Fälle als des aktuellen, und hatte globale Auswirkungen auf die Fähigkeit von Xiaomi, ASIs bei anderen Gerichten einzureichen.

Xiaomi schlägt zurück

Im März legte Xiaomi jedoch Widerspruch gegen die ehemalige AASI ein und argumentierte, dass das Gericht die einstweilige Verfügung nicht ohne konkrete Anhaltspunkte für eine drohende Verletzungsgefahr erlassen könne. Vor dem ersten Urteil im Dezember hatte Xiaomi keine Verteidigung beim Gericht eingereicht.

Das jüngste Urteil schränkt nun die AASI in Bezug auf die Einreichung einer ASI in China ein.

Darüber hinaus umfasst die Entscheidung auch nur die Patentrechte von HEVC Advance aus dem laufenden Hauptverfahren. Die erste Entscheidung war breiter angelegt und umfasste auch Patentrechte für andere Verfahren.

München das übliche Forum

Im Jahr 2020 wurden einstweilige Verfügungen bei chinesischen Unternehmen immer beliebter, um Unternehmen mit Sitz anderswo die Einreichung von Verfahren außerhalb Chinas zu verbieten.

Ein AASI ohne ASI bleibt jedoch selten. Obwohl Düsseldorf hier das Hauptforum für das gesamte HEVC vs. Xiaomi-Verfahren ist, halten es einige Beobachter für ein ungewöhnliches Forum, ASI- und AASI-Klagen zu bringen. Denn München ist für solche Fälle der übliche Gerichtsstand.

Zum Beispiel letzten Monat das Landgericht München hat IP Bridge grünes Licht gegeben mit drei SEP-Klagen gegen Huawei vorzugehen. Die Richter lehnten Huaweis Einspruch gegen eine AASI ab (Fall-ID: 7 O 36/21). Nach deutschem Recht können Parteien ein AASI-Urteil bei derselben Kammer anfechten, bevor sie bei einem höheren Gericht Berufung einlegen.

Tilmann Müller

Auch das Landgericht München hat in der Vergangenheit zahlreichen AASI-Anträgen stattgegeben, nachdem chinesische Gerichte ASIs gegen Patentklagen in Deutschland erteilt hatten.

Eine Zunahme der AASI-Anfragen ist unter anderem der Grund, warum im nächsten Monat das Landgericht München richtet eine dritte Patentkammer ein.

Eine Reihe von Anwälten

Xiaomi setzt dabei auf ein gemischtes Team um den Münchner Vossius-Partner Georg Rauh.

In einem separaten Fall beauftragte MAS Elektronik die Kanzlei auch im Streitfall gegen HEVC Advance, wobei der Düsseldorfer Partner Kai Rüting das Vossius-Team leitete. In einem neuen HEVC-Rechtsstreit gegen den Advance-Patentpool führt Partner Andreas Kramer für TCL.

Die Eisenführ Speiser-Partner Volkmar Henke und Tilman Müller führen den Fall für den HEVC Advance-Pool, in diesem Fall für Philips, Mitsubishi Electric und General Electric. Die Beziehung zwischen der gemischten IP-Kanzlei und dem Patentpool reicht vier Jahre zurück, seit HEVC Advance-Mitglieder erstmals in Deutschland Klagen eingereicht haben.

Georg Rauh

Eisenführ Speiser vertritt Poolmitglieder auch in weiteren Prozessen gegen TCL in München sowie gegen das türkische Geräteunternehmen Vestel in Düsseldorf.

Im letzteren Fall behält Vestel die gemischte Anwaltskanzlei Grünecker.

Für Xiaomi
Vossius & Partner (München): Georg Rauh (Leitung); Associates: Moritz Bloser (deutscher Rechtsanwalt), Zhuomin Wu (chinesischer Rechtsanwalt)

Für HEVC Advance 
Eisenführ Speiser (Hamburg): Volkmar Henke, Tilman Müller
In-house (Mitsubishi Electric): Takao Tominaga

Landgericht Düsseldorf, Kammer 4c
Sabine Klepsch (Vorsitzende Richterin)

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Quelle: https://www.juve-patent.com/news-and-stories/cases/dusseldorf-on-new-ground-with-partial-aasi-against-xiaomi/

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