Das Securities and Exchange Board of India (SEBI) hat ein neues Rundschreiben herausgegeben, das besagt, dass Nachwuchskräfte von Vermögensverwaltungsgesellschaften 10 Prozent ihrer Vergütung in die Investmentfondsanteile des Fondshauses investieren müssen. Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft. Da die Regelung nach den neuen Richtlinien phasenweise ab dem nächsten Jahr, also ab dem 1. Oktober 2022, gilt, müssen diese Nachwuchskräfte 15 Prozent ihrer Vergütung in das Investmentfondssystem. Im Folgejahr wird dieser auf 20 Prozent ansteigen. Daher investieren diese Nachwuchskräfte bis zum 1. Oktober 2023 20 Prozent ihrer Vergütung in die Publikumsfonds ihres Fondshauses.
Das Rundschreiben stellt klar, dass jeder Mitarbeiter unter 35 Jahren als Nachwuchskraft gilt. Dies gilt jedoch nicht für CEOs, Abteilungsleiter und Fondsmanager. Nach den neuen Richtlinien von SEBI müssen sie ab dem 1. Oktober 20 Prozent ihrer Vergütung mit einer Sperrfrist von drei Jahren investieren.
Diese Regeln wurden von SEBI im April eingeführt, aber jetzt etwas überarbeitet. Im früheren Rundschreiben galten diese Regeln nur für „Schlüsselmitarbeiter“, d. h. CEOs und leitende Angestellte, einschließlich Fondsmanager, Chief Risk Officer, Chief Information Security Officer (CISO), Chief Operation Officer (COO), Compliance Officer , Vertriebsleiter, Investor-Relations-Beauftragte, Leiter anderer Abteilungen, Händler der Vermögensverwaltungsgesellschaft und alle, die direkt dem CEO unterstellt sind. In dem neuen Rundschreiben hat SEBI erklärt, dass der Begriff „Schlüsselmitarbeiter“ in „designierte Mitarbeiter“ geändert wird. Darüber hinaus fallen auch Fondsmanager, Händler und Research-Analysten unter diese Regel.
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